Was kostet eine Teilungsversteigerung?
Bei einem Wert und einem Gebot von je 300.000 Euro sind es 5.876 Euro Gerichtsgebühren. Davon gehen 4.317 Euro vom Erlös ab, 1.439 Euro zahlt der Bieter, 120 Euro der Antragsteller. Das Gesetz gibt diese Beträge für den Regelfall vor, für Ihren Wert rechnet das Feld hier.
Beleg: §§ 34, 54 GKG
„Bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken sind die Gebühren für das Verfahren im Allgemeinen und für die Abhaltung des Versteigerungstermins nach dem gemäß § 74a Absatz 5 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung festgesetzten Wert zu berechnen.“
„Die Gebühr für die Erteilung des Zuschlags bestimmt sich nach dem Gebot ohne Zinsen, für das der Zuschlag erteilt ist, einschließlich des Werts der nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte“
„Die Gebühr für das Verteilungsverfahren bestimmt sich nach dem Gebot ohne Zinsen, für das der Zuschlag erteilt ist, einschließlich des Werts der nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte.“
Festsetzen wird den Wert das Gericht. Für den Überschlag reicht Ihre Schätzung.
Mitgerechnet werden Rechte, die bestehen bleiben, etwa Grundschulden.
Tragen Sie den Wert ein, dann stehen die Beträge da.
- Geht vom Erlös ab: Verfahren, Termin, Verteilung
- Zahlt, wer den Antrag stellt, für die Anordnung
- Zahlt, wer das Haus ersteigert, für den Zuschlag
Von Ihnen, wenn Sie den Antrag stellen:
Nächster Schritt: Vor dem Antrag können Sie andere Wege prüfen. Wohnt ein Miterbe im Haus und zahlt nichts: Einer wohnt im Haus. Haben Sie selbst Post bekommen: Frist rechnen.
Gerechnet nach dem Gerichtskostengesetz, ohne Auslagen im Einzelfall. Den verbindlichen Betrag setzt das Gericht fest. Der Rechner geht davon aus, dass ein Fremder ersteigert.
Wer zahlt was?
Wenn der Erlös die Kosten nicht deckt, schuldet sie, wer den Antrag gestellt hat. Dazu kommen in der Regel ein Gutachten und weitere Auslagen, deren Höhe am Fall hängt. Einen eigenen Anwalt zahlen Sie extra.
Beleg: Kosten: § 109 ZVG
„Aus dem Versteigerungserlös sind die Kosten des Verfahrens vorweg zu entnehmen, mit Ausnahme der durch die Anordnung des Verfahrens oder den Beitritt eines Gläubigers, durch den Zuschlag oder durch nachträgliche Verteilungsverhandlungen entstehenden Kosten.“
„wer das Verfahren beantragt hat, soweit die Kosten nicht dem Erlös entnommen werden können“
„Hierzu wird regelmäßig ein Sachverständiger mit der Bewertung des Objekts vom Gericht beauftragt.“
Im Lauf des Verfahrens verlangt das Gericht vom Antragsteller einen Vorschuss für den Termin, das Doppelte der Gebühr dafür, bei 300.000 Euro also 2.878 Euro. In der Regel kommt einer für das Gutachten dazu.
Beleg: § 15 GKG
„Entscheidung über den Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung oder über den Beitritt zum Verfahren“
„ein Vorschuss in Höhe des Doppelten einer Gebühr für die Abhaltung des Versteigerungstermins“
„In der Regel fordert das Gericht im Laufe des Verfahrens zwei Vorschüsse für die anfallenden Kosten an“
Wenn das Verfahren früh endet, sinkt die Gebühr. Versagt das Gericht den Zuschlag wegen eines zu niedrigen Gebots, entfällt die Gebühr für den Termin.
Beleg: Gebühr: Nr. 2212 GKG
„Beendigung des Verfahrens vor Ablauf des Tages, an dem die Verfügung mit der Bestimmung des ersten Versteigerungstermins unterschrieben ist: Die Gebühr 2211 ermäßigt sich auf“
„Abhaltung mindestens eines Versteigerungstermins mit Aufforderung zur Abgabe von Geboten“
„Die Gebühr entfällt, wenn der Zuschlag aufgrund des § 74a oder des § 85a ZVG versagt bleibt.“
Wie läuft die Teilungsversteigerung ab?
- Antrag. Ein Miterbe stellt ihn beim Amtsgericht, in dessen Bezirk das Haus liegt.
Beleg: § 1 ZVG
Das heißt: Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Haus liegt. Die Länder können das bei einzelnen Gerichten bündeln.„Für die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung eines Grundstücks ist als Vollstreckungsgericht das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist.“
§ 1 Abs. 1 Zwangsversteigerungsgesetz · Gesetz öffnenStand 06.11.2026 - Beschluss. Das Gericht ordnet die Versteigerung an und stellt ihn den anderen zu, möglichst mit dem Hinweis auf den Aufschub. Ab der Zustellung des Hinweises läuft die Frist von zwei Wochen. Frist rechnen
Beleg: §§ 30b, 180 ZVG
Das heißt: Der Antrag auf Aufschub muss binnen zwei Wochen kommen. Die Frist läuft ab der Zustellung des Hinweises, der möglichst zusammen mit dem Beschluss kommt.Im Gesetz steht „Schuldner“. Über § 180 Abs. 2 Satz 3 ZVG gilt das in der Teilungsversteigerung für Miteigentümer entsprechend. Das Merkblatt des Amtsgerichts Ludwigshafen nennt Erbengemeinschaften ausdrücklich und dieselbe Frist.„Die einstweilige Einstellung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen zu beantragen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Verfügung, in welcher der Schuldner auf das Recht zur Stellung des Einstellungsantrages, den Fristbeginn und die Rechtsfolgen eines fruchtlosen Fristablaufs hingewiesen wird.“
§ 30b Abs. 1 Satz 1 und 2 Zwangsversteigerungsgesetz · Gesetz öffnen„Der Hinweis ist möglichst zugleich mit dem Beschluß, durch den die Zwangsversteigerung angeordnet wird, zuzustellen.“
§ 30b Abs. 1 Satz 3 Zwangsversteigerungsgesetz · Gesetz öffnen„Von der Zustellung des Anordnungsbeschlusses an hat/haben der/die Antragsgegner zunächst binnen einer Frist von 2 Wochen die Möglichkeit, einen Einstellungsantrag gem. § 180 Absatz 2 oder 3 ZVG zu stellen.“
Amtsgericht Ludwigshafen: Merkblatt zur Teilungsversteigerung, Stand 01.01.2023 · Quelle öffnenWeitere Quellen: § 180 ZVG. Stand 06.11.2026 - Wert. Das Gericht setzt den Wert fest, nötigenfalls nach einem Gutachten.
Beleg: § 74a ZVG
Das heißt: Den Wert setzt das Gericht fest, nötigenfalls nach einem Gutachten.„Der Grundstückswert (Verkehrswert) wird vom Vollstreckungsgericht, nötigenfalls nach Anhörung von Sachverständigen, festgesetzt.“
§ 74a Abs. 5 Satz 1 Zwangsversteigerungsgesetz · Gesetz öffnenStand 06.11.2026 - Termin. Er muss in der Regel mindestens sechs Wochen vorher bekannt gemacht sein. War das Verfahren angehalten, reichen zwei Wochen. Dann wird geboten, und das Gericht entscheidet, wer das Haus bekommt (Zuschlag).
Beleg: § 43 ZVG
Das heißt: Der Termin muss in der Regel mindestens sechs Wochen vorher bekannt gemacht sein. War das Verfahren angehalten, reichen zwei Wochen.„Der Versteigerungstermin ist aufzuheben und von neuem zu bestimmen, wenn die Terminsbestimmung nicht sechs Wochen vor dem Termin bekanntgemacht ist.“
§ 43 Abs. 1 Satz 1 Zwangsversteigerungsgesetz · Gesetz öffnen„War das Verfahren einstweilen eingestellt, so reicht es aus, daß die Bekanntmachung der Terminsbestimmung zwei Wochen vor dem Termin bewirkt ist.“
§ 43 Abs. 1 Satz 2 Zwangsversteigerungsgesetz · Gesetz öffnen„Der Zuschlag ist dem Meistbietenden zu erteilen.“
§ 81 Abs. 1 Zwangsversteigerungsgesetz · Gesetz öffnenStand 06.11.2026 - Erlös. Der Bieter zahlt an die Gerichtskasse, die Erben einigen sich über die Verteilung.
Beleg: § 49 ZVG, Merkblatt
Das heißt: Wer den Zuschlag bekommt, überweist das Geld so rechtzeitig an die Gerichtskasse, dass es vor dem Verteilungstermin gutgeschrieben ist. Ab dem Zuschlag laufen Zinsen. Das Merkblatt eines Amtsgerichts sagt zudem: Über die Verteilung müssen sich die Eigentümer selbst einigen.„Das Bargebot ist so rechtzeitig durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse zu entrichten, dass der Betrag der Gerichtskasse vor dem Verteilungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.“
§ 49 Abs. 3 Zwangsversteigerungsgesetz · Gesetz öffnen„Das Bargebot ist von dem Zuschlag an zu verzinsen.“
§ 49 Abs. 2 Zwangsversteigerungsgesetz · Gesetz öffnen„Vielmehr müssen sich die Eigentümer selbst über die Verteilung des Geldes einigen“
Amtsgericht Kerpen: Merkblatt zur Teilungsversteigerung · Quelle öffnenStand 06.11.2026
Wie lange das dauert, hängt am Gericht. Das Amtsgericht Ludwigshafen nennt für den ersten Termin frühestens ein Jahr nach der Anordnung. Eine Zahl für alle Gerichte haben wir nicht gefunden.
Beleg: Merkblatt Gericht
„Ein erster Termin findet regelmäßig frühestens 1 Jahr nach Anordnung statt, je nach Anzahl der zu terminierenden Verfahren muss jedoch auch mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden.“
Wie viel bringt das Haus?
Die Sorge ist berechtigt, einen Marktpreis garantiert hier keiner. Ein Mindestgebot gibt es in jedem Termin. Es deckt die Kosten und die Rechte, die bestehen bleiben, und kann niedrig sein.
Beleg: §§ 44, 52, 182 ZVG
„Bei der Versteigerung wird nur ein solches Gebot zugelassen, durch welches die dem Anspruch des Gläubigers vorgehenden Rechte sowie die aus dem Versteigerungserlös zu entnehmenden Kosten des Verfahrens gedeckt werden (geringstes Gebot).“
„Bei der Feststellung des geringsten Gebots sind die den Anteil des Antragstellers belastenden oder mitbelastenden Rechte an dem Grundstück sowie alle Rechte zu berücksichtigen, die einem dieser Rechte vorgehen oder gleichstehen.“
„Ein Recht bleibt insoweit bestehen, als es bei der Feststellung des geringsten Gebots berücksichtigt und nicht durch Zahlung zu decken ist.“
Wenn das Gebot samt den Rechten, die bestehen bleiben, etwa Grundschulden, unter der Hälfte des Werts bleibt, spricht das Gericht dem Bieter das Haus nicht zu. Diese Bremse greift aber nur einmal.
Beleg: Zuschlag: § 85a ZVG
„Der Zuschlag ist ferner zu versagen, wenn das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht.“
„In dem neuen Versteigerungstermin darf der Zuschlag weder aus den Gründen des Absatzes 1 noch aus denen des § 74a Abs. 1 versagt werden.“
Kann man eine Teilungsversteigerung verhindern?
Allein verhindern kann ein Miterbe sie in der Regel nicht, denn jeder darf die Auflösung verlangen. Anders kann es sein, wenn etwa ein Testament das wirksam ausschließt.
Beleg: §§ 2042, 2044 BGB
„Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen, soweit sich nicht aus den §§ 2043 bis 2045 ein anderes ergibt.“
„Der Erblasser kann durch letztwillige Verfügung die Auseinandersetzung in Ansehung des Nachlasses oder einzelner Nachlassgegenstände ausschließen“
„Die Verfügung wird unwirksam, wenn 30 Jahre seit dem Eintritt des Erbfalls verstrichen sind.“
Sie können sie aufschieben, wenn Sie die zwei Wochen einhalten. Sie können mitbieten und mit den anderen über einen Abbruch reden, unter Wir wollen es doch noch abwenden.
Beleg: §§ 180, 30b ZVG (oben)Für Eheleute, frühere Eheleute und Lebenspartner, denen das Haus allein zusammen gehört, gibt es einen eigenen Aufschub, wenn sonst ein gemeinsames Kind ernsthaft gefährdet wäre. Diese Seite ist für Erben geschrieben.
Beleg: § 180 Abs. 3 ZVG
„Betreibt ein Miteigentümer die Zwangsversteigerung zur Aufhebung einer Gemeinschaft, der außer ihm nur sein Ehegatte, sein früherer Ehegatte, sein Lebenspartner oder sein früherer Lebenspartner angehört, so ist auf Antrag dieses Ehegatten, früheren Ehegatten, dieses Lebenspartners oder früheren Lebenspartners die einstweilige Einstellung des Verfahrens anzuordnen, wenn dies zur Abwendung einer ernsthaften Gefährdung des Wohls eines gemeinschaftlichen Kindes erforderlich ist.“
Wann scheitert eine Teilungsversteigerung?
Wenn niemand bietet, hält das Gericht das Verfahren vorläufig an. Bleibt auch ein zweiter Termin ohne Ergebnis, hebt es das Verfahren auf.
Beleg: § 77 ZVG
„Ist ein Gebot nicht abgegeben oder sind sämtliche Gebote erloschen, so wird das Verfahren einstweilen eingestellt.“
„Bleibt die Versteigerung in einem zweiten Termin gleichfalls ergebnislos, so wird das Verfahren aufgehoben.“
Das Verfahren endet auch, wenn alle, die es betreiben, den Antrag zurücknehmen. Der Streit ist damit nicht gelöst, die Gemeinschaft besteht weiter.
Beleg: §§ 29, 33 ZVG (oben)Wer hilft weiter?
Für ein erstes Beratungsgespräch beim Anwalt beträgt die Gebühr für Verbraucher höchstens 190 Euro, wenn nichts anderes vereinbart ist. Dazu kommen Umsatzsteuer und gegebenenfalls Auslagen. Fragen Sie vorher nach dem Preis.
Beleg: § 34 RVG
„Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts.“
„Ist im Fall des Satzes 2 der Auftraggeber Verbraucher, beträgt die Gebühr für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jeweils höchstens 250 Euro; § 14 Absatz 1 gilt entsprechend; für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr jedoch höchstens 190 Euro.“
„Umsatzsteuer auf die Vergütung“
Bei wenig Einkommen und Vermögen kann das Amtsgericht Beratungshilfe bewilligen, Sie zahlen dann in der Regel 15 Euro. Sie gilt für Beratung außerhalb eines Gerichtsverfahrens. Läuft in Ihrem Fall schon ein Verfahren, nennt die Justiz die Prozesskostenhilfe. In Hamburg und Bremen gibt es stattdessen eine öffentliche Rechtsberatung.
Beleg: Beratungshilfe
„Sie haben ein geringes Einkommen und wenig Ersparnisse oder Vermögen.“
„Die Beratung kostet 15 €.“
„Wenn in Ihrem Fall bereits ein Verfahren läuft, oder Sie eine Klage einreichen wollen, gibt es Prozesskostenhilfe.“
Beim ersten Gespräch helfen das Schreiben des Gerichts mit Umschlag, Testament oder Erbschein und Grundbuchauszug.
Diese Seite beurteilt Ihren eigenen Fall nicht. Sie sagt darum nicht, ob Sie den Antrag stellen sollten oder ob ein Aufschub Erfolg hat (warum).
Wie sicher ist das?
Stand und Quellen
Stand: 6. November 2026. Gesetze und amtliche Seiten gelesen am 06.11.2026. Nächste Prüfung: Januar 2027.
Verantwortlich: Nils Kummer, Klickhütte UG. Die Texte beruhen auf den unten verlinkten Gesetzen und amtlichen Seiten (so arbeiten wir). Fehler gefunden? Schreiben Sie an kontakt@klickhuette.de.
Alle 51 Quellen anzeigen
- § 90 ZVG
- § 2040 BGB
- § 2042 BGB
- § 2044 BGB
- § 753 BGB
- § 1 ZVG
- § 3 ZVG
- § 17 ZVG
- § 29 ZVG
- § 30 ZVG
- § 30b ZVG
- § 33 ZVG
- § 43 ZVG
- § 44 ZVG
- § 49 ZVG
- § 52 ZVG
- § 57 ZVG
- § 67 ZVG
- § 68 ZVG
- § 69 ZVG
- § 74a ZVG
- § 77 ZVG
- § 85a ZVG
- § 93 ZVG
- § 109 ZVG
- § 180 ZVG
- § 181 ZVG
- § 182 ZVG
- § 183 ZVG
- § 184 ZVG
- § 180 Zivilprozessordnung
- § 222 Zivilprozessordnung
- § 15 GKG
- § 26 GKG
- § 34 GKG
- § 54 GKG
- Gerichtskostengesetz, Kostenverzeichnis (Anlage 1)
- Gerichtskostengesetz, Gebührentabelle (Anlage 2)
- Amtsgericht Kerpen: Merkblatt zur Teilungsversteigerung
- Amtsgericht Ludwigshafen: Merkblatt zur Teilungsversteigerung, Stand 01.01.2023
- § 12 Beratungshilfegesetz
- § 4 Beratungshilfegesetz
- § 749 BGB
- Justiz-Services des Bundesjustizministeriums: Beratungshilfe
- § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- Vergütungsverzeichnis, Anlage 1 zum RVG
- § 2046 BGB
- § 107 ZVG
- § 27 ZVG
- § 81 ZVG
- § 1 Beratungshilfegesetz