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Muster 1: Ehepaar mit gemeinsamen Kindern
Sie setzen sich gegenseitig ein, die Kinder erben nach dem zweiten Tod.
Ein allgemeines Muster für eine typische Lage, nicht für Ihren Fall geschrieben. Ob es zu Ihnen passt, entscheiden Sie selbst oder lassen es klären.
Unser gemeinsames Testament
Wir, [Vorname Nachname], geboren am [Datum], und [Vorname Nachname], geboren am [Datum], sind verheiratet. Frühere Testamente von uns heben wir auf.
1. Wir setzen uns gegenseitig als alleinige Erben ein. Wer von uns länger lebt, erbt alles und darf zu Lebzeiten frei darüber verfügen.
2. Nach dem Tod des Längerlebenden erben unsere Kinder [Vorname Nachname] und [Vorname Nachname] zu gleichen Teilen. Das gilt auch, wenn wir gleichzeitig sterben.
3. Lebt ein Kind dann nicht mehr, treten seine Nachkommen an seine Stelle.
4. Diese Festlegungen sind wechselbezüglich. Nach dem Tod des einen kann der andere sie nicht mehr ändern.
[Ort], den [Datum]
[Vorname Nachname, Ihre Unterschrift]
Dies ist auch mein Testament.
[Ort], den [Datum]
[Vorname Nachname, Unterschrift des zweiten Partners]
Dieses Blatt ist eine Vorlage zum Abschreiben. Ein gemeinsames Testament schreibt einer von Ihnen vollständig von Hand, beide unterschreiben. Ein Ausdruck ist kein Testament.
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Muster 2: mit Pflichtteilsklausel
Wie Muster 1, dazu diese beiden Sätze als neuer Punkt 4. Sie sollen den Überlebenden davor schützen, dass ein Kind beim ersten Tod Geld fordert. Ganz verhindern können sie das nicht. Was die Klausel bewirkt
4. Verlangt eines unserer Kinder nach dem Tod des ersten von uns seinen Pflichtteil, bekommt es mit seinen Nachkommen auch nach dem Tod des Längerlebenden nur den Pflichtteil.
Der Längerlebende darf dieses Kind durch ein neues Testament trotzdem wieder als Erben einsetzen.
Ganzes Muster 2 zum Abschreiben
Ein allgemeines Muster für eine typische Lage, nicht für Ihren Fall geschrieben. Ob es zu Ihnen passt, entscheiden Sie selbst oder lassen es klären.
Unser gemeinsames Testament
Wir, [Vorname Nachname], geboren am [Datum], und [Vorname Nachname], geboren am [Datum], sind verheiratet. Frühere Testamente von uns heben wir auf.
1. Wir setzen uns gegenseitig als alleinige Erben ein. Wer von uns länger lebt, erbt alles und darf zu Lebzeiten frei darüber verfügen.
2. Nach dem Tod des Längerlebenden erben unsere Kinder [Vorname Nachname] und [Vorname Nachname] zu gleichen Teilen. Das gilt auch, wenn wir gleichzeitig sterben.
3. Lebt ein Kind dann nicht mehr, treten seine Nachkommen an seine Stelle.
4. Verlangt eines unserer Kinder nach dem Tod des ersten von uns seinen Pflichtteil, bekommt es mit seinen Nachkommen auch nach dem Tod des Längerlebenden nur den Pflichtteil.
Der Längerlebende darf dieses Kind durch ein neues Testament trotzdem wieder als Erben einsetzen.
5. Diese Festlegungen sind wechselbezüglich. Nach dem Tod des einen kann der andere sie nicht mehr ändern.
[Ort], den [Datum]
[Vorname Nachname, Ihre Unterschrift]
Dies ist auch mein Testament.
[Ort], den [Datum]
[Vorname Nachname, Unterschrift des zweiten Partners]
Dieses Blatt ist eine Vorlage zum Abschreiben. Ein gemeinsames Testament schreibt einer von Ihnen vollständig von Hand, beide unterschreiben. Ein Ausdruck ist kein Testament.
Muster 3: Ehepaar ohne Kinder
Ohne Kinder entscheiden Sie selbst, wer am Ende erbt.
Das steht in Punkt 2. Ohne ihn erben nach dem zweiten Tod nur die Verwandten des Überlebenden (Justiz Bayern, S. 24). Zwei Grenzen hat das Muster: Eltern des zuerst Gestorbenen können, wenn sie noch leben, den Pflichtteil fordern (§ 2303 BGB). Und leben beide genannten Personen nicht mehr, regelt es nichts mehr.
2. Nach dem Tod des Längerlebenden erbt [Vorname Nachname, Beziehung zu Ihnen] allein. Das gilt auch, wenn wir gleichzeitig sterben.
Ganzes Muster 3 zum Abschreiben
Ein allgemeines Muster für eine typische Lage, nicht für Ihren Fall geschrieben. Ob es zu Ihnen passt, entscheiden Sie selbst oder lassen es klären.
Unser gemeinsames Testament
Wir, [Vorname Nachname], geboren am [Datum], und [Vorname Nachname], geboren am [Datum], sind verheiratet. Frühere Testamente von uns heben wir auf.
1. Wir setzen uns gegenseitig als alleinige Erben ein. Wer von uns länger lebt, erbt alles und darf zu Lebzeiten frei darüber verfügen.
2. Nach dem Tod des Längerlebenden erbt [Vorname Nachname, Beziehung zu Ihnen] allein. Das gilt auch, wenn wir gleichzeitig sterben.
3. Lebt diese Person dann nicht mehr, erbt [Vorname Nachname, Beziehung zu Ihnen].
4. Diese Festlegungen sind wechselbezüglich. Nach dem Tod des einen kann der andere sie nicht mehr ändern.
[Ort], den [Datum]
[Vorname Nachname, Ihre Unterschrift]
Dies ist auch mein Testament.
[Ort], den [Datum]
[Vorname Nachname, Unterschrift des zweiten Partners]
Dieses Blatt ist eine Vorlage zum Abschreiben. Ein gemeinsames Testament schreibt einer von Ihnen vollständig von Hand, beide unterschreiben. Ein Ausdruck ist kein Testament.
So schreiben Sie das Muster ab
Ein Blatt, ein Stift. Einer von Ihnen schreibt alles von Hand, beide unterschreiben, der Zweite ergänzt Ort und Datum (§ 2267 BGB).
- Klammern ersetzen Sie. Schreiben Sie dort Ihre Namen und Daten, die Klammern fallen weg.
- Nennen Sie alle gemeinsamen Kinder. Das Muster zeigt zwei, Sie schreiben so viele, wie Sie haben.
- Eingetragene Lebenspartner schreiben statt „sind verheiratet“: „sind eingetragene Lebenspartner“.
- Unterschreiben Sie am Ende, mit Vor- und Familiennamen (§ 2247 BGB).
- Etwas nachtragen? Was unter der Unterschrift steht, müssen Sie beide noch einmal unterschreiben (Justiz Bayern, S. 16 für den Einzelnen, § 2267 BGB für die gemeinsame Erklärung).
- Ist einer von Ihnen minderjährig oder kann Geschriebenes nicht lesen, geht es mit dem Muster nicht (§ 2247 Abs. 4 BGB). Dann hilft der Notar.
- Danach sicher verwahren. Wo Sie es aufbewahren
Was die Sätze bedeuten
| Satz im Muster | Was er bewirkt |
|---|---|
| „Frühere Testamente heben wir auf“ | Ältere Testamente sollen nicht mehr gelten. Sind Sie an ein älteres gemeinsames Testament oder einen Erbvertrag gebunden, klären Sie das vorher. |
| Punkt 1, „alleinige Erben“ | Der Überlebende bekommt alles und darf es zu Lebzeiten nutzen, auch verbrauchen. Darf er verschenken? Schenkungen, die die Kinder benachteiligen sollen, können die Kinder später zurückfordern. |
| Punkt 2, „zu gleichen Teilen“ | Die Kinder erben nach dem zweiten Tod. Eine andere Verteilung schreiben Sie hier auf. |
| Muster 2, „trotzdem wieder als Erben einsetzen“ | Diese Ausnahme von der Bindung erlaubt das Muster ausdrücklich. Der Überlebende kann ein Kind, das gefordert hat, wieder einsetzen. |
| „wechselbezüglich“ | Das ist die Bindung. Den Punkt einfach wegzulassen reicht nicht, sie gilt dann im Zweifel trotzdem (§ 2270 Abs. 2 BGB). |
Möchten Sie dem Überlebenden Spielraum lassen, schreiben Sie das am besten ausdrücklich hinein. Das heißt Änderungsvorbehalt. Das amtliche Muster aus Bayern zeigt einen (S. 23). Wie weit er gehen soll, hängt von Ihrer Familie ab und ist eine Frage für den Notar.
Wann das Muster nicht passt
Diese Muster sind für Familien ohne Besonderheiten gedacht. Passt eine der Lagen unten, spricht das für den Notar.
- Kinder aus früherer Beziehung: Einem Kind bleibt womöglich nur der Pflichtteil (warum).
- Unverheiratet: Gemeinsam geht es nicht (was stattdessen geht).
- Haus oder Wohnung: Mit einem handgeschriebenen Testament brauchen die Erben fürs Grundbuch meist einen Erbschein, beim Notar oft nicht (was das kostet).
- Größeres Vermögen: Die Freibeträge der Kinder lassen sich dann meist nur einmal nutzen (Steuer).
- Neue Ehe nach dem ersten Tod: Dafür regelt dieses Muster nichts.
- Ein Kind mit Behinderung oder Sozialleistungen, ein Unternehmen, Vermögen im Ausland: Hier reicht kein Muster.
Die Datei: warum PDF und nicht Word
Die Datei enthält alle drei Muster, in Druckschrift, mit Aufdruck „Muster, kein Testament“. Sie hat keine Felder und keine Linie für die Unterschrift. Das ist Absicht.
Drucken Sie diese Datei statt der Seite.
Was vorgedruckt ist, zählt nicht als von Hand geschrieben. Darum schreiben Sie alles selbst. Eine Word-Vorlage gibt es deshalb nicht: Sie verleitet zum Ausfüllen und Ausdrucken.
Sie haben vielleicht gelesen, dass ein ausgefüllter Lückentext gelten kann. Das stimmt für einen Einzelfall (OLG Nürnberg). Dort waren Erbe und Vermögen von Hand eingetragen. In unseren Mustern steht das Entscheidende vorgedruckt, die Entscheidung hilft hier also nicht.
Wo Sie es aufbewahren
Ein Testament hilft nur, wenn es gefunden wird. Geben Sie es beim Amtsgericht ab, steht es im Zentralen Testamentsregister, und das Gericht erfährt vom Todesfall.
Das kostet einmalig 82 Euro für die Verwahrung und meist 15,50 Euro je Person fürs Register, zusammen meist 113 Euro (Registerkosten). Sie können das Testament auch zu Hause aufbewahren. Dann steht es aber in keinem Register, und jemand muss es finden.
Gibt es amtliche Muster?
Ja. Das bayerische Justizministerium druckt Muster in seiner Broschüre Vorsorge für den Erbfall (S. 22 ff.), auch mit Pflichtteilsklausel. Das Bundesjustizministerium erklärt die Form in „Erben und Vererben“. Unsere Muster sind eigene, kürzere Texte, und wir haben sie mit dem Muster aus Bayern verglichen.
Wie sicher das ist
Stand und Quellen
Stand: 6. November 2026. Gesetze und amtliche Seiten gelesen am 06.11.2026. Nächste Prüfung: Januar 2027.
Verantwortlich: Nils Kummer, Klickhütte UG. Die Texte beruhen auf den unten verlinkten Gesetzen und amtlichen Seiten (so arbeiten wir). Fehler gefunden? Schreiben Sie an kontakt@klickhuette.de.
Alle 14 Quellen anzeigen
- § 2267 BGB
- § 2247 BGB
- § 2265 BGB
- § 2269 BGB
- § 2270 BGB
- § 2271 BGB
- § 2303 BGB
- § 2248 BGB
- § 78d Bundesnotarordnung
- Kostenverzeichnis, Anlage 1 zum GNotKG
- Zentrales Testamentsregister: Registerkosten
- Bayerisches Justizministerium: Vorsorge für den Erbfall, 11. Auflage (Stand August 2025)
- Bundesjustizministerium: Erben und Vererben (Stand Juli 2025)
- OLG Nürnberg, Beschluss vom 19. Juli 2023, 15 Wx 988/23