Können Kinder trotz Berliner Testament den Pflichtteil fordern?
Ja. Kinder können trotz Berliner Testament nach dem ersten Tod ihren Pflichtteil verlangen. Im üblichen Berliner Testament sind sie für diesen Erbfall enterbt, und wer enterbt ist, kann vom Erben den Pflichtteil verlangen (§ 2303 BGB). Dass sie später als Erben eingesetzt sind, ändert daran grundsätzlich nichts (Justiz Bayern, S. 38).
Den Pflichtteil, oft auch „Pflichtanteil“ genannt, verlangt das Kind von dem, der geerbt hat. Das ist hier die eigene Mutter oder der eigene Vater.
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Bei Eheleuten in Zugewinngemeinschaft würden die Kinder ohne Testament zusammen die Hälfte erben. Der Pflichtteil jedes Kindes ist die Hälfte seines Anteils daran.
Ein Kind: 1/4 des Erbes100.000 Euro
2 Kinder, je Kind: 1/8 des Erbes50.000 Euro
3 Kinder, je Kind: 1/12 des Erbes33.333,33 Euro
Gezählt wird, was beim Tod da war, nach Abzug der Schulden (§ 2311 BGB, Justiz Bayern, S. 37). Das Haus zählt mit seinem Wert. Gehörte es beiden, zählt nur der Anteil des Gestorbenen. Bei Gütertrennung ergeben sich andere Brüche.
Mehr kann es werden, wenn der Verstorbene in den letzten zehn Jahren viel verschenkt hat. Je Jahr zählt ein Zehntel weniger. Für Geschenke an den Ehepartner läuft die Frist nicht, solange die Ehe besteht (§ 2325 BGB).
Weniger wird es, wenn das Kind etwas mit der Bestimmung bekam, es sich anrechnen zu lassen (§ 2315 BGB). Den eigenen Betrag rechnen wir nicht aus, das hängt an zu vielen Fragen.
Was ist eine Pflichtteilsstrafklausel?
Eine Pflichtteilsstrafklausel sagt sinngemäß: Wer beim ersten Tod den Pflichtteil verlangt, bekommt auch beim zweiten Tod nur den Pflichtteil. Sie wirkt nur, wenn sie im Testament steht.
Das Wort kommt aus den Urteilen, nicht aus dem Gesetz. So klingt ein Mustersatz:
Verlangt eines unserer Kinder nach dem Tod des ersten von uns seinen Pflichtteil, bekommt es mit seinen Nachkommen auch nach dem Tod des Längerlebenden nur den Pflichtteil.
„Verlangt ein Schlusserbe den Pflichtteil nach dem ersten Todesfall, so entfällt seine Einsetzung als Schlusserbe“, schreibt das OLG Hamm (10 W 71/20, Rn. 42). Dort steht auch: Was genau gilt, hängt von Wortlaut und Willen im einzelnen Testament ab.
Was löst sie aus?
Nach dem OLG Frankfurt (21 W 182/21) muss das Kind gegenüber dem Überlebenden „ausdrücklich und ernsthaft“ zeigen, dass es den Pflichtteil will, und zwar in Kenntnis der Klausel. Klage oder Auszahlung braucht es dafür nicht.
Auch ein Pflichtteil im Einvernehmen mit der Mutter oder dem Vater kann sie auslösen (OLG Hamm, Rn. 46 bis 48). Die Klausel muss man kennen, die Folgen nicht wollen: Dort war es egal, ob den Beteiligten bewusst war, gegen sie zu verstoßen.
Nur zu fragen löst sie nicht aus. „Hierfür ist es nicht ausreichend, dass der Pflichtteilsberechtigte allein Auskunft begehrt“, schreibt das OLG Frankfurt.
Auch die Forderung, ein Verzeichnis nachzubessern, löste sie dort nicht aus. Das Testament kann das aber strenger fassen, und nicht alle Gerichte urteilen hier gleich: Das OLG Frankfurt nennt das OLG Rostock als zurückhaltender. Es zählt, wie Ihr Schreiben beim Überlebenden ankommt. Bleiben Sie darum bei der reinen Frage, solange Sie nicht entschieden sind.
Das ganze Muster steht in der Vorlage, Muster 2. Es ist ein Beispiel, kein Gesetzestext.
Was das Fordern im Beispiel kostet
Niemand fordert
Kind A fordert, Testament ohne Klausel
Kind A fordert, Testament mit Pflichtteilsstrafklausel
Kind A fordert, Testament mit Jastrowscher Klausel
- Kind A, das Kind, das fordert
- Kind B, das andere
Beträge in Euro.
Fordert Kind A beim ersten Tod, bekommt es jetzt 50.000 Euro. Beim zweiten Tod bleibt ihm mit Klausel nur der Pflichtteil, ein Viertel vom Rest von 350.000 Euro, also 87.500 Euro. Am Ende hat es 137.500 Euro statt 200.000 Euro, also 62.500 Euro weniger. Kind B hat entsprechend mehr.
Ohne Klausel hätte Kind A am Ende mehr als Kind B: 225.000 Euro gegen 175.000 Euro, weil es beim zweiten Tod trotzdem die Hälfte erbt. Genau das soll die Klausel verhindern.
| Für das Fordern spricht | Dagegen spricht |
|---|---|
| Es gibt keine Klausel, und das Testament erlaubt keine Änderung. | Es gibt eine Klausel, und später wäre mehr zu erwarten. |
| Der Überlebende wird das Vermögen voraussichtlich verbrauchen. | Mit Klausel: Hat der Überlebende eigenes Vermögen, wird der Verlust größer. |
| Das Vermögen ist so groß, dass Steuer eine Rolle spielt: Ein geforderter Pflichtteil zählt beim Kind als Erwerb (§ 3 ErbStG). | Der Überlebende müsste das Haus belasten oder verkaufen. |
Die Tabelle sagt nicht, was für Sie richtig ist. Das entscheidet jede Familie selbst. Ein guter nächster Schritt: Testament auf eine Klausel lesen, nur fragen, die Frist notieren.
Was ist eine Jastrowsche Klausel?
Diese Klausel ist eine verschärfte Form. Die Kinder, die nicht fordern, bekommen aus dem Erbe des zuerst Gestorbenen ein Vermächtnis, das erst beim zweiten Tod ausgezahlt wird. Einen solchen Fall beschreibt der Bundesfinanzhof (II R 34/20).
Das Vermächtnis mindert, was der Überlebende hinterlässt. Damit soll der Pflichtteil des fordernden Kindes beim zweiten Tod sinken. Ob das klappt, hängt von der Gestaltung ab.
Im Beispiel oben hat Kind A dann am Ende 125.000 Euro, Kind B 275.000 Euro, wenn das Vermächtnis so hoch ist wie der Pflichtteil beim ersten Tod, wie im Muster der Justiz Bayern (S. 23). Beim zweiten Tod ist der Pflichtteil dann ein Viertel von 300.000 Euro. Höhere Vermächtnisse sind möglich.
Hier kommt es auf jedes Wort an, darum bieten wir dafür kein Muster an.
Muss das Haus für den Pflichtteil verkauft werden?
Das Geld steckt im Haus, und jetzt liegt eine Forderung auf dem Tisch. Der Pflichtteil ist Geld, kein Anteil am Haus. Ein Kind kann weder einen Anteil noch den Verkauf verlangen. Es kann aber auf Zahlung klagen, und mit einem Urteil lässt sich als letzter Schritt auch in das Haus vollstrecken, bis zur Zwangsversteigerung (§ 866 ZPO).
So weit muss es nicht kommen: Dagegen stehen Einigung und Stundung.
Das Gesetz kennt die Stundung ausdrücklich für den Fall, dass die Zahlung „zur Aufgabe des Familienheims“ zwingen würde (§ 2331a BGB).
Dabei werden die Interessen des Kindes mit abgewogen. Bestreiten Sie den Anspruch oder läuft ein Prozess, entscheidet dort das Gericht, sonst das Nachlassgericht.
Der Vater möchte, dass wir verzichten
Niemand muss verzichten, auch wenn der eigene Vater darum bittet. Auf den Pflichtteil nach dem noch lebenden Vater verzichtet man durch einen Vertrag mit ihm beim Notar (§ 2346, § 2348 BGB). Ohne Notar gilt er nicht.
Ist ein Elternteil schon gestorben, ist der Pflichtteil nach ihm entstanden. Nur darauf verzichtet man durch einen Vertrag mit dem Erben, und der braucht keinen Notar (§ 397 BGB, LG Paderborn, 2 O 380/20). Eine Unterschrift oder Zusage kann dann schon binden, also genau lesen, bevor Sie unterschreiben.
Bis wann kann man den Pflichtteil fordern?
Er verjährt drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem man vom Erbfall und von der eigenen Enterbung erfahren hat oder ohne grobe Nachlässigkeit hätte erfahren müssen (§ 195, § 199 BGB). Der Todestag selbst setzt die Zeit nicht in Gang. Ohne Kenntnis ist nach 30 Jahren Schluss.
- März 2026Tod und Testament bekannt
- 31.12.2026Die Zeit beginnt zu laufen
- 31.12.2029Danach kann der Erbe die Zahlung ablehnen
Sie müssen also nicht in der ersten Trauerzeit entscheiden. Wer abwartet, kann sich das Datum notieren. Eine Ausnahme: Der Anspruch gegen jemanden, der vom Verstorbenen beschenkt wurde, läuft ab dem Erbfall (§ 2332 BGB). Bei Kindern unter 21 läuft die Frist gegen Vater oder Mutter erst ab dem 21. Geburtstag (§ 207 BGB).
Kann ich ausschlagen und den Pflichtteil verlangen?
Wer beim ersten Tod enterbt ist, muss nichts ausschlagen. Der Pflichtteil steht ihm so zu. Anders ist es, wenn das Testament dem Kind beim ersten Tod ein Vermächtnis gibt oder es als Nacherben einsetzt (§ 2307, § 2306 Abs. 2 BGB).
Wer dagegen Erbe ist, verliert mit dem Ausschlagen in der Regel auch den Pflichtteil.
Eine Ausnahme nennt § 2306 BGB: wenn das Erbe beschränkt oder beschwert ist, etwa durch Nacherbschaft, Testamentsvollstrecker, Teilungsanordnung, Vermächtnis oder Auflage.
Der überlebende Ehepartner in Zugewinngemeinschaft kann dagegen trotz Ausschlagen den Zugewinnausgleich und den Pflichtteil verlangen (§ 1371 Abs. 3 BGB). Für das Ausschlagen läuft eine kurze Frist. Mehr unter Erbe ausschlagen
Wer im eigenen Fall weiterhilft
Den eigenen Betrag, Stundung und Streit klärt eine Anwältin oder ein Anwalt für Erbrecht. Verträge wie den Verzicht beurkundet ein Notar. Das Gericht darf rechtlich nicht beraten, ist aber zuständig, wenn Sie wissen wollen, ob ein Testament vorliegt. Mehr dazu unter Keine Rechtsberatung.
Wie sicher das ist
Stand und Quellen
Stand: 6. November 2026. Gesetze und amtliche Seiten gelesen am 06.11.2026. Nächste Prüfung: Januar 2027.
Verantwortlich: Nils Kummer, Klickhütte UG. Die Texte beruhen auf den unten verlinkten Gesetzen und amtlichen Seiten (so arbeiten wir). Fehler gefunden? Schreiben Sie an kontakt@klickhuette.de.
Alle 25 Quellen anzeigen
- § 2303 BGB
- § 2311 BGB
- § 1931 BGB
- § 1371 BGB
- § 2314 BGB
- § 2315 BGB
- § 2325 BGB
- § 2331a BGB
- § 2332 BGB
- § 2346 BGB
- § 2348 BGB
- § 397 BGB
- § 2306 BGB
- § 2307 BGB
- § 3 Erbschaftsteuergesetz
- § 195 BGB
- § 199 BGB
- § 207 BGB
- § 1382 BGB
- § 866 Zivilprozessordnung
- OLG Hamm, Beschluss vom 27. Januar 2021, 10 W 71/20
- OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 1. Februar 2022, 21 W 182/21
- LG Paderborn, Teilurteil vom 26. Februar 2021, 2 O 380/20
- Bundesfinanzhof, Urteil vom 11. Oktober 2023, II R 34/20
- Bayerisches Justizministerium: Vorsorge für den Erbfall, 11. Auflage (Stand August 2025)