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Erbe-Ratgeber

Testament selbst schreiben: So gilt es auch ohne Notar

Ein Testament ohne Notar gilt, wenn jedes Wort von Ihrer Hand ist und Ihre Unterschrift darunter steht. Ort und Datum gehören dazu.

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Schon getippt? · Nicht verheiratet? · Schreiben fällt schwer?

Nils Kummer

Nils Kummer, Volkswirt · Klickhütte UG Stand 6. November 2026 · mit KI erstellt · so arbeiten wir

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall

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Schon getippt oder von einer KI schreiben lassen

Warum das nicht gilt und wie Sie es retten

Der Text klingt gut, das Blatt ist unterschrieben, und die Sache schien erledigt. Trotzdem ist es kein Testament. Am Computer geschrieben ist es ungültig, auch mit einer Unterschrift auf jeder Seite. Gibt es kein älteres gültiges Testament, erben dann die gesetzlichen Erben, etwa Ehepartner und Kinder (Bundesjustizministerium, Seite 21).

Abschreiben genügt. Ihr Text ist nicht verloren, Sie können ihn als Vorlage nehmen. Lesen Sie vorher jeden Satz: Stimmen die Namen, und steht dort wirklich, was Sie wollen? Jemand darf dabeisitzen und vorlesen, schreiben müssen Sie selbst.

  1. Schreiben Sie den ganzen Text von Hand ab.
  2. Setzen Sie Ort und heutiges Datum darunter, dann Ihre Unterschrift mit Vor- und Familienname.
  3. Danach kann das getippte Blatt weg, damit es später niemand für Ihren letzten Willen hält.

Danach gehen Sie die Prüfliste einmal durch: zur Prüfliste. Sie suchen besseren Wortlaut? Hier stehen Muster.

Wir sind nicht verheiratet

Warum der Partner leer ausgeht und was stattdessen geht

Unverheiratet erbt Ihr Partner ohne Testament nichts, auch nach vielen gemeinsamen Jahren (Justiz Bayern, Seite 14). Das können Sie ändern: Jeder schreibt sein eigenes Testament und setzt den anderen ein. Muster für Paare ohne Trauschein

Nur ein gemeinsames Berliner Testament geht nicht, das erlaubt das Gesetz allein Ehepaaren (§ 2265 BGB) und eingetragenen Lebenspartnern (§ 10 LPartG).

Vier Dinge gehören dazu

  • Keine Bindung. Jeder kann sein Testament ändern, ohne dass der andere es erfährt. Wer sich binden will, geht zum Notar und schließt einen Erbvertrag (§ 1941, § 2276 BGB).
  • Pflichtteil. Ihre Kinder können ihn fordern, und wenn Sie keine Kinder haben, auch Ihre Eltern (§ 2303 BGB).
  • Steuer. Der Freibetrag liegt bei 20.000 Euro, für Ehepartner bei 500.000 Euro (§ 16 ErbStG). Darüber fallen bis 6.000.000 Euro 30 Prozent an (§ 19 ErbStG).
  • Trennung. Bei Scheidung oder aufgelöster Verlobung fällt die Zuwendung an den früheren Partner in der Regel weg (§ 2077 BGB). Paare ohne Trauschein nennt das Gesetz nicht, und ein Gericht hat die Regel auf sie nicht angewendet (OLG Celle, 6 W 45/03). Das alte Testament kann dann weiter gelten. Schreiben Sie nach einer Trennung neu.

Jeder schreibt also sein eigenes Blatt. Weiter geht es mit dem Muster.

Ich oder meine Eltern können kaum noch schreiben

Was noch geht und wann der Notar der Weg ist

Wenn die Hand zittert, wird Schreiben mühsam. Das Gesetz verlangt aber keine schöne Schrift, kein Tempo und kein bestimmtes Papier. Sie dürfen langsam schreiben und Pausen machen, auch auf großem Papier.

Der Text muss lesbar bleiben: Ein Blatt, dessen entscheidende Worte auch eine Gutachterin nicht entziffern konnte, hat ein Gericht nicht als Testament gelten lassen (OLG Schleswig, 3 Wx 19/15).

Die Unterschrift muss erkennbar aus Buchstaben bestehen, eine Wellenlinie reicht nicht (OLG München, 33 Wx 202/25 e). Gelingt sie nicht mehr sicher, ist der Notar der Weg.

Fremde Hand zählt nicht

Diktieren geht nicht, und niemand darf die Hand so führen, dass er die Buchstaben formt. Erlaubt ist, Arm oder zitternde Hand zu stützen, solange die Person selbst schreibt (OLG Hamm, 15 W 224/01). Im Streit ist das schwer zu beweisen, sicherer ist dann das Notariat.

Schreibt die Tochter den Text und die Mutter unterschreibt nur, ist der Text unwirksam (OLG Nürnberg, Randnummer 16), denn ein Testament kann jeder nur persönlich machen (§ 2064 BGB). Das fühlt sich hart an, wo sie doch nur helfen will. Es gibt einen einfachen Ausweg.

Beim Notar muss niemand schreiben

Dort reicht es, zu sagen, was man will, das Niederschreiben übernimmt der Notar (§ 2232 BGB). Auf Wunsch kommt er nach Hause oder ins Heim. Das kostet 50 Euro Zusatzgebühr, dazu Fahrtkosten und Umsatzsteuer (Nr. 26003 des Kostenverzeichnisses). Wer nicht mehr lesen kann, hat nur diesen Weg.

Eine rechtliche Betreuung schließt ein Testament nicht aus (Justiz Bayern, Seite 17). Entscheidend ist, ob jemand noch versteht, was im Testament steht (§ 2229 Abs. 4 BGB). Ob das bei Ihren Eltern so ist, können wir nicht beurteilen, sprechen Sie es beim Notar offen an.

Reicht die Zeit für einen Notar nicht mehr, gibt es das Nottestament vor dem Bürgermeister (§ 2249 BGB). Wer danach wieder zu Kräften kommt, braucht ein neues: Es verliert seine Geltung drei Monate später, wenn die Person dann noch lebt. Die Zeit ruht, solange kein Notar erreichbar ist (§ 2252 BGB).

Rufen Sie ein Notariat an und sagen Sie, dass ein Hausbesuch nötig ist. Ein Notariat in der Nähe finden Sie über die Notarsuche der Bundesnotarkammer. Die Kosten stehen unter Notar oder selbst.

Verheiratet? Für Ehepaare gibt es einen eigenen Weg: Als Ehepaar.

Die Prüfliste: Was ein Testament braucht

Vielleicht haben Sie bei anderen gesehen, was Streit ums Erbe anrichtet, und wollen es selbst klar regeln. Ist ein handschriftliches Testament voll gültig? Ja. Das Gesetz kennt zwei Wege, beim Notar oder selbst von Hand, und stellt sie gleich (§ 2231 BGB).

Oben in der Liste stehen die Punkte, ohne die es nicht geht, unten die, die Streit ersparen.

  • MussJedes Wort von Ihrer Hand. „Vom ersten bis zum letzten Buchstaben“, schreibt das Bundesjustizministerium.
  • MussIhre Unterschrift, am Ende des Textes. Was darunter nachkommt, unterschreiben Sie noch einmal, sonst ist es ungültig (Justiz Bayern, Seite 16).
  • MussKlar erkennbar, wer erbt. So verlangt es auch das Bundesjustizministerium (Seite 26).
  • MussVolljährig und lesefähig. Mit 16 oder 17 geht es nur beim Notar, jünger gar nicht. Wer nicht lesen kann, geht ebenfalls zum Notar (§ 2247 BGB).
  • MussSie verstehen, was im Testament steht und was es bewirkt (§ 2229 BGB).
  • MussSie sind nicht gebunden. Wer mit dem Ehepartner ein gemeinsames Testament oder mit jemandem einen Erbvertrag gemacht hat, kann oft nicht mehr frei neu schreiben, auch nach dem Tod des anderen. Das klärt ein Notariat.
  • SollVor- und Familienname in der Unterschrift. So gibt es keine Verwechslung.
  • SollOrt und Datum. Fehlen sie, ist das Testament nicht von selbst ungültig. Doch bei zwei Testamenten weiß man dann oft nicht, welches das jüngere ist.
  • SollVoller Name und Geburtsdatum jeder Person, die etwas bekommt.

Kann man ein Testament mit Kugelschreiber schreiben? Ja. Das Gesetz nennt weder Stift noch Papier. Weil sich Bleistift wegradieren lässt, raten wir zu Kugelschreiber oder Füller. Bei mehreren Blättern hilft eine Seitenzahl, unterschrieben wird am Schluss.

Bitte drucken Sie nicht diese Seite, sondern die Abschreib-Vorlage als PDF: erbe-ratgeber.de/vorlagen/testament-abschreibvorlage.pdf

So sieht ein Testament aus

Die Nummern zeigen, was jede Zeile leistet. Die eckigen Klammern ersetzen Sie durch Ihre Angaben.

Aufbau eines Testaments von Hand

1Mein Testament

2Ich, [Ihr Vorname und Familienname], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], wohnhaft in [Anschrift], widerrufe alle früheren Testamente.

3[Vorname und Familienname der Person], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Anschrift], soll mich allein beerben.

4[Ort], den [Tag, Monat, Jahr]

5[Ihre Unterschrift mit Vor- und Familienname]

Dieses Blatt ist eine Vorlage zum Abschreiben. Selbst geschrieben gilt ein Testament nur, wenn Sie es vollständig von Hand schreiben und unterschreiben. Ein Ausdruck ist kein Testament.

  1. 1Die Überschrift zeigt, dass es ernst gemeint ist. Das Gesetz verlangt sie nicht.
  2. 2Wer Sie sind. Der Widerruf räumt ältere Testamente aus dem Weg (§ 2254 BGB).
  3. 3Wer erbt. Das ist der Kern (§ 1937 BGB).
  4. 4Wann und wo, auch das von Hand.
  5. 5Die Unterschrift steht ganz unten und schließt den Text ab.

Muster für Ihre Lage ansehen

Was hineingehört

Eine feste Liste, was unbedingt im Testament stehen muss, gibt es nicht. Es zählt, dass man Ihren Willen ohne Rätselraten versteht, und dafür genügen meist vier Punkte.

Wer Erbe wird, tritt ganz an Ihre Stelle und übernimmt damit auch Schulden. Sollen mehrere erben, legen Sie am besten feste Anteile fest.

Soll jemand nur etwas Bestimmtes bekommen, ist das ein Vermächtnis (§ 1939 BGB). Die Nichte wird dadurch nicht Erbin, sie darf die Uhr oder den Betrag aber von den Erben fordern. Das Wort „vermachen“ allein macht das noch nicht klar, denn wer nur einzelne Dinge bekommt, gilt im Zweifel nicht als Erbe, selbst wenn er so genannt wird (§ 2087 BGB).

Für den Fall, dass Ihre Erbin vor Ihnen stirbt oder ausschlägt, nennen Sie jemanden, der einspringt, einen Ersatzerben. Ohne ihn kann genau die gesetzliche Erbfolge greifen, die Sie vermeiden wollten. Für frühere Testamente genügt ein Satz, er steht im Muster.

Und wenn Sie gar nichts schreiben?

Ehepartner erben neben den Verwandten mit. Haben Sie weder Kinder oder Enkel noch Ehepartner, erben Ihre Eltern. An die Stelle eines verstorbenen Elternteils treten Ihre Geschwister, ersatzweise deren Kinder. Gibt es keine, erbt der andere Elternteil allein.

Danach kommen Großeltern, Onkel, Tanten und deren Kinder (§ 1925, § 1926 BGB). Ist niemand da, erbt das Land. Freunde und Partner ohne Trauschein gehen leer aus.

Sie können auch alle anderen ausschließen. Kinder, Eltern, Ehe- und Lebenspartner können aber den Pflichtteil fordern, die Hälfte des gesetzlichen Erbteils in Geld (§ 2303 BGB).

Was ein Testament kippt

Solche Fehler fallen oft erst auf, wenn niemand mehr nachbessern kann.

  • Getippt oder gedruckt und unterschrieben. Ungültig, wie auch ein auf Band gesprochenes Testament (Bundesjustizministerium, Seite 21).
  • Vordruck ausgefüllt. Was vorgedruckt ist, zählt nicht als von Hand geschrieben. Gerichte entscheiden das im Einzelfall, und dann lebt niemand mehr, der nachbessern kann. Darum schreiben Sie alles selbst (warum es kein Formular gibt).
  • Ein Blatt für zwei, ohne Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft. Das Gesetz lässt das nicht zu (§ 2265 BGB).
  • Zusatz unter der Unterschrift. Ohne neue Unterschrift ist er ungültig.
  • Unklare Worte. „Mein Sohn soll das Haus bekommen“ sagt nicht, wer sonst erbt und wer die Schulden trägt.

Wo Sie es aufbewahren

„Wenn das nur handschriftlich gemacht wird, tun die Erben meist, was sie wollen“, liest man in Foren. Das stimmt so nicht ganz, denn wer ein Testament findet, muss es nach dem Tod unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern (§ 2259 BGB).

Ein wahrer Kern steckt trotzdem darin: Ein Testament im Schreibtisch kann beiseitegeschafft werden, verloren gehen oder vergessen werden (Bundesjustizministerium, Seite 27).

Beim Amtsgericht liegt es sicher. Sie können jedes Gericht wählen (§ 344 FamFG) und erhalten einen Hinterlegungsschein. Das kostet 82 Euro einmalig, dazu meist 15,50 Euro für das Zentrale Testamentsregister (Gebührensatzung), zusammen 97,50 Euro.

Im Register steht, wo das Testament liegt. Stirbt jemand, wird das Gericht benachrichtigt und eröffnet es (§ 348 FamFG). Ein Testament in der Schublade steht nicht darin, und selbst eintragen können Sie es nicht (§ 78d BNotO).

Wollen Sie es lieber zu Hause behalten, ist das erlaubt. Sagen Sie dann einer Vertrauensperson, dass es ein Testament gibt und wo es liegt.

Zurückholen können Sie es jederzeit persönlich, und Ihr handschriftliches Testament bleibt dabei gültig (§ 2256 BGB). Beim notariellen Testament wirkt die Rückgabe dagegen als Widerruf.

Notar oder selbst: was es kostet

Testament nur beim Notar? Nein, aber selbst schreiben spart nicht immer, denn Ihre Erben brauchen dann oft einen Erbschein. Ein notarielles Testament macht ihn „oftmals“ entbehrlich (Justiz Bayern, Seite 16).

Was es kostet, je nach Vermögen

50.000 €

Beim Notar319,15 €
Selbst, beim Gericht97,50 €
Später Erbschein330 €

100.000 €

Beim Notar447,67 €
Selbst, beim Gericht97,50 €
Später Erbschein546 €

250.000 €

Beim Notar759,45 €
Selbst, beim Gericht97,50 €
Später Erbschein1.070 €

500.000 €

Beim Notar1.235,45 €
Selbst, beim Gericht97,50 €
Später Erbschein1.870 €

Notar: Beurkundung, Auslagen, Umsatzsteuer, Urkundenarchiv, Verwahrung, Register. Gericht: Verwahrung und Register. Erbschein: Gericht, mit Versicherung vor Gericht. Gerechnet nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz, ohne Auslagen im Einzelfall. Schulden zählen beim Notar nur bis zur Hälfte des Vermögens.

Den verbindlichen Betrag setzt das Gericht oder das Notariat fest.

Bei 100.000 Euro zahlen Sie beim Notar 447,67 Euro, beim Gericht 97,50 Euro. Selbst schreiben ist also erst einmal billiger. Brauchen Ihre Erben später einen Erbschein, kommen für sie 546 Euro dazu. Das wird vor allem wahrscheinlich, wenn ein Haus zum Erbe gehört.

Gehört ein Haus dazu, reicht dem Grundbuchamt in den meisten Fällen ein notarielles Testament mit dem Eröffnungsprotokoll (§ 35 GBO). Ein Testament von Hand reicht dort in der Regel nicht.

Banken müssen ein eröffnetes Testament von Hand anerkennen, wenn es die Erbfolge eindeutig zeigt, und dürfen nur bei begründeten Zweifeln mehr verlangen (BGH, XI ZR 440/15). Ein klar geschriebenes Testament hilft Ihren Erben also auch ohne Notar.

Im Notarpreis steckt außerdem Beratung: Der Notar klärt Ihren Willen und belehrt Sie über die Folgen (§ 17 BeurkG).

Als Ehepaar: ein Blatt, zwei Unterschriften

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner dürfen ein gemeinsames Testament schreiben. Einer schreibt alles von Hand, beide unterschreiben, und der oder die Zweite ergänzt Ort und Datum (§ 2267 BGB).

Das geht ohne Notar. Bekannt ist es als Berliner Testament, und es bindet stärker, als viele denken. Berliner Testament · Muster für Ehepaare

Ändern, wenn sich das Leben ändert

Ein Enkel kommt dazu, eine Freundschaft zerbricht: Ihr Testament können Sie jederzeit widerrufen (§ 2253 BGB).

Am saubersten schreiben Sie ein neues, mit neuem Datum und dem Satz, dass alle früheren widerrufen sind. Das alte können Sie vernichten (§ 2255 BGB).

Auch ohne diesen Satz gilt das spätere, soweit es dem früheren widerspricht (§ 2258 BGB). Das führt aber leicht zu Streit darüber, was vom alten bleibt.

Streichen und Ergänzen im alten Blatt machen es unübersichtlich. Ein neues Blatt ist schneller geschrieben, als man denkt. Gemeinsame Testamente von Ehepaaren lassen sich nicht so einfach ändern.

Wann ein Muster nicht reicht

Für diese Lagen ist ein Testament von der Stange zu wenig. Hier raten wir zum Notar oder zu einer Anwältin oder einem Anwalt für Erbrecht:

  • ein Kind mit Behinderung oder ein Erbe, der Sozialleistungen bezieht
  • ein Unternehmen, ein Hof oder Vermögen im Ausland
  • Kinder aus verschiedenen Beziehungen
  • Sie wollen jemandem auch den Pflichtteil entziehen
  • Sie haben mit dem Ehepartner ein gemeinsames Testament oder mit jemandem einen Erbvertrag gemacht, auch wenn der andere schon gestorben ist

Wie sicher das ist

Stand November 2026. Wie oft die Fehler oben vorkommen, wissen wir nicht, Zahlen dazu haben wir nicht gefunden. Wir haben jede Angabe an Gesetzen, Urteilen und amtlichen Broschüren geprüft. Ein Anwalt oder Notar hat diese Seite nicht gelesen.

Zur Trennung ohne Trauschein haben wir ein Urteil gelesen, eine gefestigte Linie kennen wir nicht. Die Freibeträge der Erbschaftsteuer liegen gerade beim Bundesverfassungsgericht zur Prüfung (Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung 48/2026). Sie gelten, solange nichts Neues beschlossen ist.

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Stand und Quellen

Stand: 6. November 2026. Gesetze und amtliche Seiten gelesen am 06.11.2026. Nächste Prüfung: Januar 2027.

Verantwortlich: Nils Kummer, Klickhütte UG. Die Texte beruhen auf den unten verlinkten Gesetzen und amtlichen Seiten (so arbeiten wir). Fehler gefunden? Schreiben Sie an kontakt@klickhuette.de.

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