Ein Testament gilt nur, wenn Sie den ganzen Text selbst von Hand schreiben und Ihre Abschrift unterschreiben. (§ 2247 BGB)
Bitte drucken Sie nicht diese Seite, sondern die Abschreib-Vorlage als PDF: erbe-ratgeber.de/vorlagen/testament-abschreibvorlage.pdf
So schreiben Sie ab
Das Muster gibt Ihnen den Wortlaut. Ihr Testament entsteht auf Ihrem eigenen leeren Blatt.
- Nehmen Sie ein leeres Blatt und einen Kugelschreiber oder Füller.
- Schreiben Sie den Text ab und setzen Sie statt der eckigen Klammern Ihre Angaben ein.
- Ort und Datum schreiben Sie ebenfalls von Hand, die Unterschrift mit Vor- und Familienname kommt ans Ende. Einen Zusatz unter der Unterschrift unterschreiben Sie noch einmal (Justiz Bayern, Seite 16).
- Verschrieben? Beginnen Sie am besten ein neues Blatt.
- Das Muster und den Ausdruck heben Sie nicht beim Testament auf, damit nichts verwechselt wird.
Muster 1: Alleinstehend, eine Person erbt alles
Sie sind nicht verheiratet, haben keine Kinder, und eine Person soll alles bekommen, zum Beispiel eine Freundin oder ein Neffe? Dann ist das Ihr Muster, das einfache Testament für Einzelpersonen.
Alleinerbe heißt: Diese Person übernimmt alles, auch Schulden. Die Ersatzperson springt ein, wenn sie ausfällt. Gibt es niemanden dafür, lassen Sie diesen Absatz weg.
Ohne Testament würden Ihre Verwandten erben, und zuletzt das Land.
Mein Testament
Ich, [Ihr Vorname und Familienname], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], wohnhaft in [Anschrift], widerrufe alle früheren Testamente.
[Vorname und Familienname der Person], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Anschrift], soll mich allein beerben.
Lebt diese Person bei meinem Tod nicht mehr oder schlägt sie das Erbe aus, soll [Vorname und Familienname der Ersatzperson], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Anschrift], an ihre Stelle treten.
[Ort], den [Tag, Monat, Jahr]
[Ihre Unterschrift mit Vor- und Familienname]
Dieses Blatt ist eine Vorlage zum Abschreiben. Selbst geschrieben gilt ein Testament nur, wenn Sie es vollständig von Hand schreiben und unterschreiben. Ein Ausdruck ist kein Testament.
Leben Ihre Eltern noch, können sie trotzdem den Pflichtteil fordern (§ 2303 BGB). Bei Geschwistern, Nichten, Neffen, Freunden und Partnern ohne Trauschein bleiben nur 20.000 Euro frei von Erbschaftsteuer, bei Eltern 100.000 Euro (§ 16 ErbStG).
Abgeschrieben? So geht es weiter
Wenn das Schreiben kaum noch geht
Die Hand zittert, und ein ganzes Blatt scheint zu viel. Muster 1 sind drei Sätze, dazu Ort, Datum und Unterschrift.
Tempo und Papier schreibt das Gesetz nicht vor. Sie dürfen also langsam schreiben, mit Pausen, auf großem Papier.
Der Text muss lesbar bleiben: Ein Blatt, dessen entscheidende Worte auch eine Gutachterin nicht entziffern konnte, hat ein Gericht nicht als Testament gelten lassen (OLG Schleswig, 3 Wx 19/15). Die Unterschrift muss erkennbar aus Buchstaben bestehen (OLG München, 33 Wx 202/25 e).
Fremde Hand zählt nicht: Schreibt jemand anderes den Text und Sie unterschreiben nur, ist er unwirksam. Auch die Hand so führen, dass ein anderer die Buchstaben formt, darf niemand.
Erlaubt ist, Arm oder zitternde Hand zu stützen, solange Sie selbst schreiben (OLG Hamm, 15 W 224/01). Kommt es später zum Streit, ist das schwer zu beweisen.
Beim Notar genügt es, zu sagen, was Sie wollen (§ 2232 BGB). Auf Wunsch kommt er nach Hause oder ins Heim. Dafür fallen 50 Euro Zusatzgebühr, Fahrtkosten und Umsatzsteuer an. Bei 100.000 Euro Vermögen sind es zusammen rund 507 Euro plus Fahrtkosten. Wer nicht mehr lesen kann, hat nur diesen Weg (§ 2233 BGB).
Der erste Schritt: Rufen Sie ein Notariat an und sagen Sie, dass ein Hausbesuch nötig ist. Eines in der Nähe finden Sie über die Notarsuche der Bundesnotarkammer. Mehr für Eltern und Angehörige
Muster 2: Paar ohne Trauschein
Unverheiratet erbt Ihr Partner ohne Testament nichts. Jeder von Ihnen schreibt ein eigenes Blatt. Ein gemeinsames Testament erlaubt das Gesetz nur Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern (§ 2265 BGB).
Das Muster schreiben Sie also zweimal, jeder in seiner Schrift, mit vertauschten Namen.
Mein Testament
Ich, [Ihr Vorname und Familienname], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], wohnhaft in [Anschrift], widerrufe alle früheren Testamente.
Ich lebe mit [Vorname und Familienname des Partners oder der Partnerin], geboren am [Geburtsdatum], zusammen. Wir sind nicht verheiratet. Diese Person soll mich allein beerben.
Lebt diese Person bei meinem Tod nicht mehr oder schlägt sie das Erbe aus, soll [Vorname und Familienname der Ersatzperson], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Anschrift], an ihre Stelle treten.
[Ort], den [Tag, Monat, Jahr]
[Ihre Unterschrift mit Vor- und Familienname]
Dieses Blatt ist eine Vorlage zum Abschreiben. Selbst geschrieben gilt ein Testament nur, wenn Sie es vollständig von Hand schreiben und unterschreiben. Ein Ausdruck ist kein Testament.
Nach einer Trennung kann das alte Testament weiter gelten, und Ihr früherer Partner erbt. Bei Scheidung oder aufgelöster Verlobung fällt eine Zuwendung in der Regel weg, für Paare ohne Trauschein hat ein Gericht das abgelehnt (OLG Celle, 6 W 45/03).
Ein neues Blatt reicht: Sein erster Satz widerruft alle früheren Testamente. Ihr Partner hat außerdem nur 20.000 Euro Freibetrag bei der Erbschaftsteuer.
Paar mit Kindern, nicht verheiratet
Setzen Sie mit Muster 2 Ihren Partner ein, können die Kinder den Pflichtteil von ihm fordern, in Geld die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils. Bei zwei Kindern ist das je ein Viertel des Nachlasses. Sollen Partner und Kinder nebeneinander erben, passt keines der Muster ganz. Das regelt ein Notariat, zu finden über die Notarsuche. Was es kostet, steht unter Notar oder selbst.
Abgeschrieben? So geht es weiter
Muster 3: Kinder als Erben
Passt, wenn Ihre Kinder feste Anteile bekommen sollen und Sie nicht verheiratet sind. Bei gleichen Anteilen regelt das Gesetz meist schon dasselbe: Kinder erben zu gleichen Teilen.
Das Muster lohnt sich vor allem, wenn die Anteile verschieden sein sollen oder Sie klar sagen wollen, wer einspringt. Für den [Anteil] schreiben Sie zum Beispiel „einem Drittel“. Alle Anteile ergeben zusammen das Ganze. Bei mehr als zwei Kindern ergänzen Sie den Satz.
Ein Kind, das weniger als die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils bekommt, kann das Fehlende bis zu dieser Hälfte in Geld fordern (§ 2305 BGB). Bei zwei Kindern liegt diese Grenze bei je einem Viertel des Nachlasses.
Mein Testament
Ich, [Ihr Vorname und Familienname], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], wohnhaft in [Anschrift], widerrufe alle früheren Testamente.
Mich sollen meine Kinder beerben: [Vorname und Familienname des ersten Kindes], geboren am [Geburtsdatum], zu [Anteil] und [Vorname und Familienname des zweiten Kindes], geboren am [Geburtsdatum], zu [Anteil].
Lebt eines meiner Kinder bei meinem Tod nicht mehr oder schlägt es das Erbe aus, sollen seine Kinder an seine Stelle treten. Hat es keine Kinder, erhalten meine übrigen Kinder seinen Anteil.
[Ort], den [Tag, Monat, Jahr]
[Ihre Unterschrift mit Vor- und Familienname]
Dieses Blatt ist eine Vorlage zum Abschreiben. Selbst geschrieben gilt ein Testament nur, wenn Sie es vollständig von Hand schreiben und unterschreiben. Ein Ausdruck ist kein Testament.
Verheiratet? Dann geht Ihr Ehepartner mit diesem Muster leer aus und kann den Pflichtteil fordern. Sehen Sie sich zuerst die Muster für Ehepaare an. Sind die Kinder minderjährig und steht Ihnen beim Tod das Sorgerecht zu, können Sie im Testament jemanden als Vormund benennen (§ 1782 BGB).
Hat der andere Elternteil das Sorgerecht mit, erhält er es allein (§ 1680 BGB). Die Broschüre der Justiz Bayern zeigt dafür ein Beispiel.
Muster 4: Ein Vermächtnis
Passt, wenn eine Person erbt und eine andere etwas Bestimmtes bekommen soll, etwa die Taschenuhr oder einen Geldbetrag. Das Vermächtnis macht sie nicht zur Erbin. Sie kann das Beschriebene von der Person fordern, die erbt (§ 2174 BGB).
Beschreiben Sie es so, dass keine Verwechslung möglich ist. Geht es um ein Haus oder eine Wohnung, lassen Sie sich im Notariat beraten.
Mein Testament
Ich, [Ihr Vorname und Familienname], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], wohnhaft in [Anschrift], widerrufe alle früheren Testamente.
[Vorname und Familienname der Person], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Anschrift], soll mich allein beerben.
Lebt diese Person bei meinem Tod nicht mehr oder schlägt sie das Erbe aus, soll [Vorname und Familienname der Ersatzperson], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Anschrift], an ihre Stelle treten.
Als Vermächtnis erhält [Vorname und Familienname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Anschrift], [genau beschriebener Gegenstand oder Geldbetrag]. Das Vermächtnis macht diese Person nicht zur Erbin oder zum Erben.
[Ort], den [Tag, Monat, Jahr]
[Ihre Unterschrift mit Vor- und Familienname]
Dieses Blatt ist eine Vorlage zum Abschreiben. Selbst geschrieben gilt ein Testament nur, wenn Sie es vollständig von Hand schreiben und unterschreiben. Ein Ausdruck ist kein Testament.
Warum es kein Formular zum Ausfüllen gibt
Ein PDF ausfüllen und fertig, das wäre bequem. Aber was vorgedruckt ist, zählt nicht als von Hand geschrieben, und das gilt für den ganzen Text. Wer tippt oder ausfüllt, riskiert also das ganze Testament. Deshalb gibt es hier weder Ausfüll-PDF noch Word-Datei.
Einmal hat ein Gericht einen ausgefüllten Lückentext gelten lassen, weil Erbe und Vermögen von Hand eingetragen waren und das Vorgedruckte nichts verfügte. Das Gericht nennt das selbst eine Einzelfallentscheidung (OLG Nürnberg, 15 Wx 988/23).
Darauf würden wir nichts bauen. Solche Fragen klärt ein Gericht erst nach dem Tod, wenn niemand mehr nachbessern kann. Ganz von Hand schreiben kostet Sie nur etwas Zeit und nimmt dieses Risiko weg.
Unsere Datei ist entsprechend gebaut: keine Felder, keine Linien, keine Unterschriftszeile, ein Wasserzeichen über dem Text.
Gibt es amtliche Muster?
Ja, als Beispiele zum Abschreiben, ohne Vordruck. Das Bayerische Justizministerium druckt in „Vorsorge für den Erbfall“ Muster für häufige Familienlagen, jedes mit dem Zusatz „immer handschriftlich“ (Broschüre als PDF, ab Seite 22).
Sie suchen die Vorlage vom Bundesjustizministerium? Dessen Broschüre „Erben und Vererben“ erklärt die Regeln, einen Vordruck enthält sie nicht: „vom ersten bis zum letzten Buchstaben handschriftlich“ (Seite 20).
Wann kein Muster passt
Ein Muster kennt Ihre Familie nicht. In diesen Lagen hilft nur ein Gespräch im Notariat oder bei einer Anwältin oder einem Anwalt für Erbrecht:
- ein Kind mit Behinderung oder ein Erbe, der Sozialleistungen bezieht
- ein Unternehmen, ein Hof oder Vermögen im Ausland
- Kinder aus verschiedenen Beziehungen
- Sie wollen jemandem auch den Pflichtteil entziehen
- Sie haben mit dem Ehepartner ein gemeinsames Testament oder mit jemandem einen Erbvertrag gemacht, auch wenn der andere schon gestorben ist
- Sie sind 16 oder 17 Jahre alt oder können nicht lesen (§ 2247 Abs. 4 BGB). Unter 16 geht kein Testament (§ 2229 BGB).
Einen Entwurf prüfen oder anpassen dürfen wir nicht. Dafür ist dieses Gespräch da.
Nach dem Abschreiben
Ist alles von Hand geschrieben und unterschrieben, verlangt das Gesetz nichts weiter: keinen Notar, keinen Stempel.
Abschreib-Vorlage als PDF öffnen (4 Muster, 5 Seiten)
Stand November 2026. Wir haben die Muster selbst formuliert und an Gesetz und amtlichen Broschüren geprüft. Ein Anwalt oder Notar hat sie nicht gelesen.
Stand und Quellen
Stand: 6. November 2026. Gesetze und amtliche Seiten gelesen am 06.11.2026. Nächste Prüfung: Januar 2027.
Verantwortlich: Nils Kummer, Klickhütte UG. Die Texte beruhen auf den unten verlinkten Gesetzen und amtlichen Seiten (so arbeiten wir). Fehler gefunden? Schreiben Sie an kontakt@klickhuette.de.
Alle 37 Quellen anzeigen
- Bundesnotarkammer: Gebührensatzung für das Elektronische Urkundenarchiv (UA-GebS)
- § 2247 BGB
- § 2229 BGB
- § 2064 BGB
- § 2233 BGB
- § 1937 BGB
- § 15 Erbschaftsteuergesetz
- § 16 Erbschaftsteuergesetz
- Bundesnotarkammer: Notarsuche auf notar.de
- § 1939 BGB
- § 2174 BGB
- § 2087 BGB
- § 2091 BGB
- § 2096 BGB
- § 2069 BGB
- § 1782 BGB
- § 2303 BGB
- § 1924 BGB
- § 2305 BGB
- § 2265 BGB
- § 10 Lebenspartnerschaftsgesetz
- § 2077 BGB
- § 2248 BGB
- § 2232 BGB
- § 2254 BGB
- § 1941 BGB
- § 2271 BGB
- § 2289 BGB
- OLG Nürnberg, Beschluss vom 19. Juli 2023, 15 Wx 988/23
- OLG München, Beschluss vom 19. Mai 2026, 33 Wx 202/25 e
- OLG Schleswig, Beschluss vom 16. Juli 2015, 3 Wx 19/15 (Volltext, Abdruck der Kanzlei Kotz)
- OLG Hamm, Beschluss vom 11. September 2001, 15 W 224/01
- OLG Celle, Beschluss vom 23. Juni 2003, 6 W 45/03
- § 1680 BGB
- Kostenverzeichnis, Anlage 1 zum GNotKG
- Bundesjustizministerium: Erben und Vererben (Stand Juli 2025)
- Bayerisches Justizministerium: Vorsorge für den Erbfall, 11. Auflage (Stand August 2025)
