Wie wirkt ein Berliner Testament?
Beim Berliner Testament setzen sich Eheleute gegenseitig als Alleinerben ein, und erst nach dem zweiten Tod erben die Kinder. Das Gesetz regelt das in § 2269 BGB, ohne den Namen zu nennen.
Was erben die Kinder? Beim ersten Tod nichts. Sie sind für diesen Moment enterbt und haben nur den Pflichtteil. Beim zweiten Tod bekommen sie das, was dann noch da ist. Der Überlebende kann das Vermögen zu Lebzeiten verbrauchen.
Ohne Testament
Mit Berliner Testament
Die Kinder erben erst beim zweiten Tod. Bis dahin bleibt ihnen der Pflichtteil in Geld.
Und ohne Kinder? Dann lohnt die Frage, wer nach dem zweiten Tod erben soll. Wenn nichts im Testament steht, kommen nur die Verwandten des Überlebenden zum Zug, die Familie des zuerst Gestorbenen erbt dann nichts mehr (Justiz Bayern, S. 24).
Vorteile und Nachteile
| Was Sie gewinnen | Was es kostet |
|---|---|
| Der Partner bleibt versorgt und muss nicht mit den Kindern teilen. | Die Kinder können trotzdem ihren Pflichtteil in Geld verlangen. |
| Das Haus bleibt zunächst in einer Hand. | Der Überlebende ist in der Regel an die Festlegung gebunden. |
| Selbst geschrieben kostet es nichts. | Später wird oft ein Erbschein nötig, und der kostet. |
| Es gibt beim ersten Tod keine Erbengemeinschaft. | Die Steuer-Freibeträge der Kinder bleiben beim ersten Tod meist ungenutzt. |
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Vorsicht vor der Bindung
Das wird wichtig, wenn einer von Ihnen stirbt und der andere noch viele Jahre lebt. Nach dem ersten Tod kann der Überlebende die gemeinsamen Festlegungen in der Regel nicht mehr ändern.
- Sie leben beide, können noch selbst entscheiden und sind sich einigSie können alles gemeinsam ändern oder aufheben.
- Sie leben beide, einer will herausDas geht nur über eine notariell beurkundete Erklärung an den anderen. Heimlich ein neues Testament zu schreiben, hilft nicht.
- Einer von Ihnen ist gestorbenDer Überlebende ist an die gemeinsamen Festlegungen in der Regel gebunden.
Ihre Festlegung und die Ihres Partners hängen aneinander. Die eine gilt nicht ohne die andere, das Gesetz nennt das wechselbezüglich. Wer sich gegenseitig einsetzt, für den nimmt es das im Zweifel an (§ 2270 BGB). Die Einsetzung der Kinder ist oft dabei. Auch Vermächtnisse, Auflagen und die Wahl des anzuwendenden Rechts können es sein.
Sie können sich Luft lassen. Das Testament kann dem Überlebenden erlauben, später zu ändern. Das heißt Änderungsvorbehalt. Das amtliche Muster aus Bayern hat so einen Punkt, begrenzt auf die gemeinsamen Kinder (S. 23).
Dort steht auch eine Regel für den Fall, dass der Überlebende wieder heiratet. Wie weit das bei Ihnen gehen soll, können Notare mit Ihnen besprechen und aufschreiben.
Alles darüber, was der Überlebende noch tun kann, steht unter Mein Partner ist gestorben.
Berliner Testament bei Hausbesitz
Ein Haus ist oft der größte Teil des Vermögens und lässt sich nicht teilen. „Insbesondere wenn zum Vermögen Grundstücke gehören, empfiehlt sich die Errichtung eines Testaments beim Notar“, schreibt die Justiz Bayern (S. 16).
- Wem gehört es? Wenn Sie beide im Grundbuch stehen, geht beim ersten Tod nur der Anteil des Gestorbenen ins Erbe. Der übrige Anteil gehört dem Überlebenden schon.
- Grundbuch: Nach dem Tod muss der Überlebende als Eigentümer eingetragen werden. Ein Testament vom Notar genügt dafür meist zusammen mit dem Protokoll der Eröffnung (Eröffnungsniederschrift). Beim handgeschriebenen Testament verlangt das Grundbuchamt in der Regel einen Erbschein (§ 35 GBO).
- Verkaufen: Als Alleinerbe darf der Überlebende das Haus zu Lebzeiten verkaufen. Die Kinder bekommen dann nur, was vom Geld übrig ist.
- Pflichtteil: Das Haus zählt mit seinem Wert, und bezahlt wird in Geld. Fehlt Erspartes, wird das schnell eng.
Was Kinder trotz Berliner Testament fordern können
Die Kinder können nach dem ersten Tod trotzdem ihren Pflichtteil verlangen. Sie sind ja für diesen Erbfall enterbt, und der Pflichtteil steht ihnen dann zu (§ 2303 BGB). Er ist Geld, kein Anteil am Haus.
Berliner Testament und Erbschaftsteuer
Mit einem Haus kommt die Frage schnell: Reichen die Freibeträge? Steuer fällt erst an, wenn das Vermögen die Freibeträge übersteigt. Beim Berliner Testament wird es zweimal übertragen, und die Kinder nutzen ihre Freibeträge in der Regel nur einmal.
Erster Tod
Die 800.000 der Kinder bleiben ungenutzt, wenn sie jetzt nichts erben und nichts fordern.
Zweiter Tod
Das ganze Vermögen trifft auf diese 800.000.
Vermögen 600.000 Eurodarunter
Vermögen 1.200.000 Euro400.000 darüber
Rechnen Sie 400.000 Euro je Kind. Wenn das, was Sie beide zusammen haben, darunter liegt, fällt beim zweiten Tod für die Kinder in der Regel keine Steuer an. Bei deutlich mehr kann die Steuerberatung oder der Notar mitrechnen.
Für den ersten Tod sagt diese Rechnung nichts: Liegt das meiste Vermögen bei einem von Ihnen, kann schon dann Steuer anfallen.
Beim ersten Tod kommt für den Partner ein Versorgungsfreibetrag von bis zu 256.000 Euro dazu (§ 17 ErbStG). Die Freibeträge stehen in § 16 ErbStG.
Das Haus: Das selbst bewohnte Familienheim bleibt für den Ehepartner steuerfrei, wenn er noch 10 Jahre darin wohnt. Wer als Witwe oder Witwer früher verkaufen oder ausziehen möchte, kann das vorher durchrechnen lassen: Ohne zwingenden Grund entfällt die Befreiung rückwirkend.
Kinder bekommen sie nur, wenn sie unverzüglich selbst einziehen und 10 Jahre bleiben, und nur für die Wohnfläche bis 200 Quadratmeter (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG).
Stand: 6. November 2026. Das Bundesverfassungsgericht prüft das Gesetz, unter anderem die Freibeträge, die Bewertung von Grundbesitz und die Steuersätze (Pressemitteilung). Die Beträge können sich also ändern.
So wird ein Berliner Testament gültig
Einer schreibt das ganze Testament von Hand, beide unterschreiben. Der zweite Partner soll dazu Ort und Datum angeben (§ 2267 BGB). Sie müssen es also nicht zweimal schreiben.
Nur Eheleute und eingetragene Lebenspartner können so testieren (§ 2265 BGB, § 10 LPartG). Unverheiratete schreiben jeder ein eigenes Testament oder gehen zum Notar, denn ein Erbvertrag braucht ihn (§ 2276 BGB). Das steht unter Testament selbst schreiben.
Am Computer geschrieben und nur unterschrieben gilt es nicht. Beim Notar dagegen schreiben Sie selbst nichts.
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Selbst schreiben oder zum Notar?
Der Notar hilft vor allem bei Haus, Kindern aus früherer Beziehung, großem Vermögen oder Zweifeln an der Bindung. Selbst schreiben kostet nichts, spart aber nicht immer.
Haus und gemeinsame Kinder, sonst nichts davon
Dann gilt als allgemeine Regel: Wer den Erbschein später vermeiden will, geht zum Notar. Bei den Beträgen im Vergleich unten ist das günstiger, sobald sonst bei beiden Todesfällen ein Erbschein nötig wäre. Das gilt auch, wenn beiden die Hälfte gehört und der erste darum billiger wird.
Wer heute nichts ausgeben will, kann abschreiben. Das Testament gilt dann genauso, den Erbschein zahlen später die Erben.
Beides schließt sich nicht aus. Sie können das Muster heute abschreiben und später zum Notar gehen. Solange beide leben und geistig dazu in der Lage sind, können Sie das Testament gemeinsam durch ein neues ersetzen (§ 2258, § 2271 BGB). Das Muster können Sie auch zum Gespräch beim Notar mitnehmen.
Was beide Wege kosten
Das Testament vom Notar macht einen Erbschein oft entbehrlich (Justiz Bayern, S. 16). Gemeinsam beim Notar kostet es allerdings die doppelte Gebühr. Ein einzelner Erbschein ist darum billiger.
Der Notar rechnet sich, wenn sonst bei beiden Todesfällen einer nötig wäre.
Vermögen 150.000 Euro
Notar, einmal977,82 Euro
Erbschein, zweimal1.416 Euro
Vermögen 300.000 Euro
Notar, einmal1.646,60 Euro
Erbschein, zweimal2.540 Euro
Vermögen 600.000 Euro
Notar, einmal2.741,40 Euro
Erbschein, zweimal4.380 Euro
So gerechnet
Notar mit doppelter Gebühr, Pauschale, Umsatzsteuer, Urkundenarchiv, Verwahrung und Register für zwei Personen. Erbschein beim Gericht je Todesfall, ohne Schulden. Das Beispiel nimmt an, dass jedes Mal das ganze Vermögen übergeht. Gehört beiden die Hälfte, wird der erste Erbschein billiger. Den verbindlichen Betrag setzt das Gericht oder das Notariat fest.
Selbst geschrieben und beim Gericht hinterlegt kostet es einmalig meist 113 Euro. Das Hinterlegen ist freiwillig und sorgt dafür, dass das Testament gefunden wird. Einen Erbschein brauchen Sie nicht immer: Wann er nötig ist.
Muster zum Abschreiben ansehenNotar in der Nähe finden
Was bei einer Scheidung passiert
Wird die Ehe geschieden, ist das Testament in der Regel unwirksam, und zwar ganz (§ 2268 BGB).
Das kann schon gelten, wenn die Voraussetzungen der Scheidung beim Tod vorlagen und der Verstorbene sie beantragt oder ihr zugestimmt hatte (§ 2077 BGB). Eine Ausnahme gilt, wenn die Festlegungen auch für diesen Fall gemeint waren. Wer sich trennt, muss nicht auf die Scheidung warten: Der Widerruf über den Notar geht auch vorher.
Wer im eigenen Fall weiterhilft
Beim Testament: Notare dürfen beraten und schreiben es für Sie auf (Notarsuche der Bundesnotarkammer). Bei Streit oder einem vorhandenen Testament: eine Anwältin oder ein Anwalt für Erbrecht. Bei der Steuer: Steuerberatung. Das Gericht verwahrt Testamente, rechtlich beraten darf es nicht. Mehr dazu unter Keine Rechtsberatung.
Wie sicher das ist
Stand und Quellen
Stand: 6. November 2026. Gesetze und amtliche Seiten gelesen am 06.11.2026. Nächste Prüfung: Januar 2027.
Verantwortlich: Nils Kummer, Klickhütte UG. Die Texte beruhen auf den unten verlinkten Gesetzen und amtlichen Seiten (so arbeiten wir). Fehler gefunden? Schreiben Sie an kontakt@klickhuette.de.
Alle 33 Quellen anzeigen
- Bundesnotarkammer: Gebührensatzung für das Elektronische Urkundenarchiv (UA-GebS)
- § 2269 BGB
- § 2265 BGB
- § 10 Lebenspartnerschaftsgesetz
- § 2267 BGB
- § 2247 BGB
- § 2270 BGB
- § 2271 BGB
- § 2296 BGB
- § 2268 BGB
- § 2077 BGB
- § 2276 BGB
- § 2303 BGB
- § 2079 BGB
- § 2281 BGB
- § 2282 BGB
- § 2283 BGB
- § 2287 BGB
- § 2352 BGB
- § 1931 BGB
- § 1371 BGB
- § 35 GBO
- § 13 Erbschaftsteuergesetz
- § 16 Erbschaftsteuergesetz
- § 17 Erbschaftsteuergesetz
- Kostenverzeichnis, Anlage 1 zum GNotKG
- § 102 GNotKG
- Bundesjustizministerium: Erben und Vererben (Stand Juli 2025)
- Bayerisches Justizministerium: Vorsorge für den Erbfall, 11. Auflage (Stand August 2025)
- OLG Hamm, Urteil vom 9. März 2023, 10 U 28/22
- OLG München, Beschluss vom 24. Juli 2017, 31 Wx 335/16
- Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung 48/2026 zu 1 BvF 1/23
- Bundesnotarkammer: Notarsuche auf notar.de