Brauche ich einen Erbschein?
Einen Erbschein müssen Sie nicht beantragen. Er ist ein Nachweis, keine Pflicht. Sie sind auch ohne ihn Erbe. Der Erbschein ist ein Papier vom Nachlassgericht, das zeigt, wer erbt und zu welchem Anteil (§ 2353 BGB). Was genau Sie bekommen, steht nicht drin. Eine Frist gibt es nicht.
Erbschein
Erika Muster ist beerbt worden von
Anna Muster zu 1/2Wer erbt
Ben Muster zu 1/2Welcher Anteil
Haus, Konto, Auto: steht nicht drin
„Ohne Erbschein kein Zugriff“, das hört man oft. Das stimmt so nicht ganz. Nach dem Bundesgerichtshof können Erben ihr Erbrecht auch anders nachweisen (XI ZR 440/15). So ordnen es die Justiz-Services ein:
- Kein Testament? Meistens brauchen Sie einen Erbschein.
- Nur ein handgeschriebenes Testament? Manchmal, etwa bei einem Haus oder wenn eine Bank oder Versicherung ihn verlangt.
- Ein notarielles Testament oder Erbvertrag? Meistens nicht, mit dem Eröffnungsprotokoll.
- Nur der Pflichtteil? Keinen. Sie wenden sich direkt an die Erben.
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Wo beantrage ich einen Erbschein?
Beantragen können Sie ihn beim Nachlassgericht oder über einen Notar, die eidesstattliche Versicherung geben Sie dort persönlich ab. Zuständig ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen, nicht an Ihrem Wohnort (§ 343 FamFG).
- Bedarf prüfenDer Wegweiser der Justiz fragt nach, ob Sie einen brauchen. Wegweiser starten
- Gericht findenDas Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen. Nachlassgericht finden
- Termin und UnterlagenSie vereinbaren einen Termin. Die meisten Gerichte wollen Angaben und Dokumente schon davor, je nach Gericht ist das die Bedingung für den Termin.
- Zum Termin gehenDort versichern Sie, dass Ihre Angaben stimmen, und zeigen die Originale.
- Erbschein bekommenPer Post oder persönlich, das ist je nach Gericht verschieden.
- Der Antrag geht schriftlich oder zu Protokoll beim Gericht (§ 25 FamFG). Den Termin braucht es für die Versicherung, dass Ihre Angaben stimmen (§ 352 Abs. 3 FamFG). Das Gericht kann sie erlassen, das ist die Ausnahme.
- Weit weg vom Gericht? Das Merkblatt des Amtsgerichts Rheine nennt jedes Amtsgericht und jeden Notar in Deutschland, im Ausland jedes deutsche Konsulat. In einigen Bundesländern braucht das Amtsgericht aber ein Ersuchen des zuständigen Gerichts. Ein Anruf vorher klärt das.
- Die Versicherung geben Sie selbst ab. „Ein Nicht-Erbe kann nicht bevollmächtigt werden“, schreibt das Amtsgericht Rheine. Für Kinder und betreute Menschen gehen die gesetzlichen Vertreter.
- Online beantragen geht nicht ganz, denn laut Justiz-Services brauchen Sie einen Termin. Angaben und Dokumente können vorher kommen, siehe Schritt 3.
Den Erbschein stellt immer das Nachlassgericht aus, auch wenn Sie zum Notar gehen. Der Notar darf Sie aber rechtlich beraten, das Gericht nicht. Dafür kostet er mehr (Gericht oder Notar in Euro).
Welche Unterlagen brauche ich?
Das hängt daran, ob ein Testament da ist. Alles muss im Original oder als beglaubigte Abschrift kommen. Die Liste folgt den Merkblättern der Amtsgerichte Rheine und Nürnberg, Ihr Gericht kann mehr verlangen.
Immer
Mit Testament
Ohne Testament
Je nach Lage
Haken Sie ab, was Sie schon haben. Die Seite merkt sich nichts.
Dazu fragt das Gericht, wann die Person starb, wo sie zuletzt lebte, welche Staatsangehörigkeit sie hatte, wie Sie verwandt sind, wer noch erbt, welche Testamente es gibt, ob ein Streit ums Erbe läuft und wie groß Ihr Anteil ist (§ 352 FamFG). Für die Gebühr brauchen Sie außerdem den Wert des Nachlasses.
Fehlt etwas, steht unter Urkunden fehlen, was dann geht.
Wer beantragt den Erbschein bei mehreren Erben?
Jeder Erbe kann den Antrag allein stellen (§ 352a FamFG). Er muss dann angeben, dass die anderen das Erbe angenommen haben. Die eidesstattliche Versicherung geben alle ab, außer das Gericht lässt einen oder mehrere genügen.
Im gemeinschaftlichen Erbschein stehen alle Erben, mit ihm können Sie handeln. Ein Teilerbschein nennt nur Ihren Anteil, damit bekommen Sie nur Auskünfte. Erben Sie allein, heißt das Papier Alleinerbschein. Geht es um ein Haus in der Familie, lesen Sie weiter unter Haus geerbt.
Warum dauert der Erbschein so lange?
Wer seit Wochen auf das Gericht wartet, will eine Zahl hören. Eine feste gibt es nicht. In einer Umfrage im Anwaltverein gaben rund 40 Prozent der Teilnehmenden an, unstreitige Verfahren dauerten bei ihnen im Schnitt sechs Monate oder länger.
An der Umfrage vom Februar 2025 nahmen 539 Personen teil, die meisten Anwälte und Notare. Von den Rechtspflegern, die Erbscheine bearbeiten, einer kleinen Gruppe, nannten 84 Prozent weniger als sechs Monate. Das sind Einschätzungen, keine amtliche Statistik (Auswertung).
Ist ein Testament im Spiel, kommt die Eröffnung davor. Auch sie dauert selbst bei hinterlegten Testamenten nach Einschätzung von fast der Hälfte der Teilnehmenden zwei Monate oder mehr.
Als Gründe nennt der Anwaltverein fehlendes Personal und Angaben, die das Gericht erst ermitteln muss. Auch die Länder sehen das Problem und sprechen von Verzögerungen, die etwa Bank- und Grundbuchangelegenheiten aufhalten (Beschluss der Justizministerkonferenz).
Gibt es ein Muster für den Erbscheinsantrag?
Sie müssen keinen Antrag vorschreiben. Bei Gericht oder Notar wird er mit Ihnen aufgenommen, weil die Versicherung dazugehört. Auch für das, was die meisten Gerichte vorher sehen wollen, brauchen Sie kein Muster. Die Schritte stehen bei den Justiz-Services.
Was kostet ein Erbschein?
Nachlass 50.000 €
Nachlass 100.000 €
Nachlass 300.000 €
Bezahlt wird nach dem Wert des Nachlasses, zwei Gebühren, beim Gericht 546 Euro bei 100.000 Euro. Beim Notar kommen Auslagen, Urkundenarchiv und Umsatzsteuer dazu. Bei einem Testament kommt auf beiden Wegen die Eröffnung dazu.
Betrag für Ihren Nachlass berechnen
Was passiert, wenn niemand einen Erbschein beantragt?
Zunächst nichts. Es gibt keine Strafe und keine Frist. Sie merken es erst, wenn jemand einen Nachweis will. Beim Haus soll das Grundbuchamt die Erben verpflichten, die Berichtigung zu beantragen, wenn es davon erfährt (§ 82 GBO). Wie das läuft, steht unter Haus geerbt.
Wenn etwas nicht stimmt
Steht etwas Falsches im Erbschein, zieht das Gericht ihn ein (§ 2361 BGB). Lehnt es den Antrag ab, können Sie Beschwerde einlegen, in der Regel binnen eines Monats ab der schriftlichen Bekanntgabe (§ 63 FamFG). Ist der Erbschein schon erteilt, geht das nur noch mit dem Ziel, ihn einzuziehen (§ 352e FamFG).
Wer hilft weiter?
Das Nachlassgericht erklärt Verfahren und Unterlagen, rechtlich beraten darf es nicht. Das dürfen Notare, Anwältinnen und Anwälte für Erbrecht. Dorthin gehören Fragen wie „Muss meine Bank das akzeptieren?“ und „Reicht mein Testament?“.
Nachlassgericht findenNotar in der Nähe finden
Wie sicher ist das?
Stand und Quellen
Stand: 6. November 2026. Gesetze und amtliche Seiten gelesen am 06.11.2026. Nächste Prüfung: Januar 2027.
Verantwortlich: Nils Kummer, Klickhütte UG. Die Texte beruhen auf den unten verlinkten Gesetzen und amtlichen Seiten (so arbeiten wir). Fehler gefunden? Schreiben Sie an kontakt@klickhuette.de.
Alle 31 Quellen anzeigen
- Justiz-Services des Bundesjustizministeriums: Erbschein beantragen
- Justiz-Services: Erbschein-Wegweiser
- Justiz-Services: Nachlassgericht ermitteln
- § 2353 BGB
- BGH, Urteil vom 5. April 2016, XI ZR 440/15
- BGH, Urteil vom 8. Oktober 2013, XI ZR 401/12
- § 35 GBO
- § 82 GBO
- § 168 BGB
- § 672 BGB
- § 1967 BGB
- § 1968 BGB
- § 2259 BGB
- § 2361 BGB
- § 63 FamFG
- § 343 FamFG
- § 348 FamFG
- § 352 FamFG
- § 352a FamFG
- § 55 Personenstandsgesetz
- § 62 Personenstandsgesetz
- Amtsgericht Rheine: Merkblatt Erbschein
- Amtsgericht Nürnberg: Merkblatt Erbschein, Ausschlagung, Nachlasssicherung
- Justiz Nordrhein-Westfalen: Erbschein und Erbscheinverfahren
- Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein: Umfrage zur Situation der Nachlassgerichte, Auswertung
- Deutscher Anwaltverein, Pressemitteilung 19/25: Nachlassgerichte, Erbschein dauert zu lang
- Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister, 11./12. Juni 2026, Beschluss TOP I.23
- Sparkasse.de: Ein Todesfall in der Familie
- § 25 FamFG
- § 352e FamFG
- § 5 Personenstandsgesetz