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Erbe-Ratgeber

Erbschein beantragen: Wann Sie ihn brauchen und wie es geht

Oft reicht weniger als ein Erbschein. Es kommt darauf an, was Ihnen vorliegt und wer den Nachweis verlangt.

Nils Kummer

Nils Kummer, Volkswirt · Klickhütte UG Stand 6. November 2026 · mit KI erstellt · so arbeiten wir

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall

Was liegt Ihnen vor, und reicht das? Tippen Sie auf ein Feld.
BankGrundbuch
Notarielles Testament oder Erbvertragmit Protokoll der Eröffnung beim Gericht
reicht meist reicht meist
Handgeschriebenes Testamentmit Protokoll der Eröffnung beim Gericht
kommt darauf an meist Erbschein
Kein Testamentgesetzliche Erbfolge
meist Erbschein meist Erbschein

Die Übersicht zeigt die Regel. In der Praxis sind Banken bei handgeschriebenen Testamenten oft strenger. Was Ihre Bank im Einzelfall verlangen darf, prüft die Übersicht nicht. Wo es unsicher ist

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Was trifft auf Sie zu?

Öffnen Sie nur, was Sie betrifft.

Konto gesperrt, Rechnungen laufen

Was jetzt geht, und wer die Rechnungen zahlt

Gerade erst ist jemand gestorben, und schon stockt das Geld. „Wir kommen nicht an das Konto“, und die Miete hängt daran. Ein gesperrtes Konto heißt nicht automatisch Erbschein. Sie können die Bank fragen, was genau sie sehen will.

Haben Sie eine Kontovollmacht über den Tod hinaus? Dann können Sie laut Sparkasse direkt aufs Konto zugreifen. Das Geld gehört trotzdem den Erben, und sie können die Vollmacht in der Regel widerrufen (§ 672, § 168 BGB).

Ein Testament hilft erst, wenn das Gericht es eröffnet hat. Danach bekommen Sie ein Protokoll, das Sie der Bank zeigen können.

Wer zahlt bis dahin die Rechnungen?

Die Miete wartet nicht, bis das Gericht fertig ist. Sie können Vermieter und Versorgern schreiben, dass der Nachweis noch aussteht, und um Aufschub bitten. Belege heben Sie am besten auf.

Am Ende tragen die Erben die Schulden des Verstorbenen (§ 1967 BGB) und die Kosten der Beerdigung (§ 1968 BGB). Sie überlegen noch, ob Sie das Erbe annehmen? Geld vom Konto zu nehmen kann als Annahme gelten. Habe ich schon angenommen?

Wenn die Bank Nein sagt

Die Bank will erst den Erbschein sehen. Pauschal darf sie das nicht fordern (BGH, XI ZR 401/12). Auch ein eröffnetes handgeschriebenes Testament kann genügen, wenn es die Erbfolge eindeutig zeigt.

Bei konkreten Zweifeln darf sie mehr verlangen (BGH, XI ZR 440/15). Ohne Testament können nach diesem Urteil auch Urkunden genügen, üblich ist das nicht.

Am Schalter kann es trotzdem ein Nein geben. Ein handgeschriebenes Testament werde „regelmäßig nicht als Erbnachweis anerkannt“, schreibt das Amtsgericht Rheine.

Das muss nicht das letzte Wort sein. Im Fall des Bundesgerichtshofs hatte die Bank zu Unrecht einen Erbschein verlangt und musste die Gerichtskosten ersetzen. Dort zeigte das Testament die Erbfolge eindeutig, und der Erbschein war sonst nicht nötig.

Nächster Schritt: Lassen Sie sich sagen, was der Bank an Ihrem Nachweis nicht reicht. Ob sie das im Einzelfall verlangen darf, kann eine Anwältin oder ein Anwalt klären.

Ein Testament liegt vor

Ob Sie sich den Gang sparen, bei Bank und Grundbuch

Vielleicht brauchen Sie gar keinen Erbschein. Das hängt an einer Frage: Hat ein Notar das Testament beurkundet?

Mit einem Testament vom Notar oder einem Erbvertrag brauchen Sie „meistens keinen Erbschein“, schreiben die Justiz-Services. Die Erben müssen darin mit Namen und Geburtsdatum stehen, und Sie brauchen das Eröffnungsprotokoll des Gerichts.

Fürs Grundbuch steht das im Gesetz. Das Grundbuchamt kann trotzdem einen Erbschein verlangen, wenn ihm die Erbfolge damit nicht nachgewiesen ist (§ 35 Abs. 1 GBO).

Ein handgeschriebenes Testament reicht fürs Grundbuch nach dem Gesetz nicht. Dort braucht es meist einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis. Bei der Bank kommt es darauf an, siehe Konto gesperrt.

Liegt das Testament noch bei Ihnen? Wer es findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern (§ 2259 BGB). Das Gericht eröffnet es (§ 348 FamFG), und erst damit bekommen Sie das Protokoll.

Ob Ihr Testament reicht, weiß die Stelle, die den Nachweis will, oder ein Notar.

Antrag gestellt, nichts passiert

Was normal ist, und was Sie in der Zwischenzeit tun können

Monate sind nicht ungewöhnlich, auch ohne Streit. Das sagt nichts über Ihren Antrag. Die Zahlen stehen unter Wie lange es dauert.

Fragen Sie mit dem Aktenzeichen beim Gericht nach, ob eine Unterlage fehlt oder jemand noch antworten muss. Der Anwaltverein nennt eine Zustimmungserklärung der übrigen Beteiligten. Liegt sie dem Antrag bei, kann das Gericht ohne deren Anhörung entscheiden. Sie können dabei gleich fragen, ob es sie auch jetzt noch nimmt.

Einen vorläufigen Erbschein gibt es nicht (Merkblatt Amtsgericht Rheine). Hat das Gericht Ihnen den Antrag bestätigt, können Sie das Bank oder Vermieter zeigen und fragen, ob es bis dahin genügt.

Nächster Schritt: Beim Gericht nachfragen, mit Aktenzeichen.

Kein Testament, Urkunden fehlen

Welche Urkunden das Gericht will und woher sie kommen

„Leider bekomme ich den Erbschein nicht“, schreibt jemand im Forum, „da kein Testament vorhanden ist“. Es geht auch ohne, nur muss dann jede Verwandtschaft belegt sein, die zu Ihnen führt. Zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen. Nachlassgericht finden

Erben Sie als Nichte, weil Ihre Mutter vor dem Onkel gestorben ist, gehört auch ihre Sterbeurkunde dazu und der Nachweis, dass Sie ihr Kind sind. Zur Checkliste

Woher kommen die Urkunden?

Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden stellt das Standesamt aus (§ 55 PStG), und zwar das, in dessen Register der Fall steht.

Die Urkunde Ihrer Mutter bekommen Sie auf Antrag, ebenso Ihre eigene und die von Ehe- und Lebenspartnern, Vorfahren und Nachkommen.

Die Ihres Onkels nicht ohne Weiteres. Nichte oder Neffe müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, Geschwister bei Geburts- und Sterbeurkunden ein berechtigtes (§ 62 PStG). Was dafür im Erbfall genügt, sagt Ihnen das Standesamt.

Nach 30 Jahren bei Sterbe-, 80 bei Ehe- und 110 bei Geburtseinträgen stellt das Standesamt keine Urkunden mehr aus. Nachweise laufen dann nach dem Archivrecht (§ 5, § 55 PStG).

Es fehlt etwas? Das muss den Antrag nicht aufhalten. „In aller Regel“ gehe das auch ohne sämtliche Urkunden, schreibt das Amtsgericht Nürnberg, und das Gericht könne fehlende möglicherweise beschaffen. Das Amtsgericht Rheine schreibt, der Termin werde gegebenenfalls verschoben, oder einzelne Urkunden seien nachzureichen.

Sind Urkunden kaum zu bekommen, genügen andere Beweismittel (§ 352 Abs. 3 FamFG).

Nächster Schritt: der Stammbaum auf einem Zettel, jede Person mit Geburt, Ehe, Tod. Was fehlt, sagen Sie dem Gericht schon vor dem Termin.

Brauche ich einen Erbschein?

Einen Erbschein müssen Sie nicht beantragen. Er ist ein Nachweis, keine Pflicht. Sie sind auch ohne ihn Erbe. Der Erbschein ist ein Papier vom Nachlassgericht, das zeigt, wer erbt und zu welchem Anteil (§ 2353 BGB). Was genau Sie bekommen, steht nicht drin. Eine Frist gibt es nicht.

„Ohne Erbschein kein Zugriff“, das hört man oft. Das stimmt so nicht ganz. Nach dem Bundesgerichtshof können Erben ihr Erbrecht auch anders nachweisen (XI ZR 440/15). So ordnen es die Justiz-Services ein:

  • Kein Testament? Meistens brauchen Sie einen Erbschein.
  • Nur ein handgeschriebenes Testament? Manchmal, etwa bei einem Haus oder wenn eine Bank oder Versicherung ihn verlangt.
  • Ein notarielles Testament oder Erbvertrag? Meistens nicht, mit dem Eröffnungsprotokoll.
  • Nur der Pflichtteil? Keinen. Sie wenden sich direkt an die Erben.

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Wo beantrage ich einen Erbschein?

Beantragen können Sie ihn beim Nachlassgericht oder über einen Notar, die eidesstattliche Versicherung geben Sie dort persönlich ab. Zuständig ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen, nicht an Ihrem Wohnort (§ 343 FamFG).

  1. Bedarf prüfenDer Wegweiser der Justiz fragt nach, ob Sie einen brauchen. Wegweiser starten
  2. Gericht findenDas Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen. Nachlassgericht finden
  3. Termin und UnterlagenSie vereinbaren einen Termin. Die meisten Gerichte wollen Angaben und Dokumente schon davor, je nach Gericht ist das die Bedingung für den Termin.
  4. Zum Termin gehenDort versichern Sie, dass Ihre Angaben stimmen, und zeigen die Originale.
  5. Erbschein bekommenPer Post oder persönlich, das ist je nach Gericht verschieden.
  • Der Antrag geht schriftlich oder zu Protokoll beim Gericht (§ 25 FamFG). Den Termin braucht es für die Versicherung, dass Ihre Angaben stimmen (§ 352 Abs. 3 FamFG). Das Gericht kann sie erlassen, das ist die Ausnahme.
  • Weit weg vom Gericht? Das Merkblatt des Amtsgerichts Rheine nennt jedes Amtsgericht und jeden Notar in Deutschland, im Ausland jedes deutsche Konsulat. In einigen Bundesländern braucht das Amtsgericht aber ein Ersuchen des zuständigen Gerichts. Ein Anruf vorher klärt das.
  • Die Versicherung geben Sie selbst ab. „Ein Nicht-Erbe kann nicht bevollmächtigt werden“, schreibt das Amtsgericht Rheine. Für Kinder und betreute Menschen gehen die gesetzlichen Vertreter.
  • Online beantragen geht nicht ganz, denn laut Justiz-Services brauchen Sie einen Termin. Angaben und Dokumente können vorher kommen, siehe Schritt 3.

Den Erbschein stellt immer das Nachlassgericht aus, auch wenn Sie zum Notar gehen. Der Notar darf Sie aber rechtlich beraten, das Gericht nicht. Dafür kostet er mehr (Gericht oder Notar in Euro).

Welche Unterlagen brauche ich?

Das hängt daran, ob ein Testament da ist. Alles muss im Original oder als beglaubigte Abschrift kommen. Die Liste folgt den Merkblättern der Amtsgerichte Rheine und Nürnberg, Ihr Gericht kann mehr verlangen.

Immer

Mit Testament

Ohne Testament

Je nach Lage

Haken Sie ab, was Sie schon haben. Die Seite merkt sich nichts.

Dazu fragt das Gericht, wann die Person starb, wo sie zuletzt lebte, welche Staatsangehörigkeit sie hatte, wie Sie verwandt sind, wer noch erbt, welche Testamente es gibt, ob ein Streit ums Erbe läuft und wie groß Ihr Anteil ist (§ 352 FamFG). Für die Gebühr brauchen Sie außerdem den Wert des Nachlasses.

Fehlt etwas, steht unter Urkunden fehlen, was dann geht.

Wer beantragt den Erbschein bei mehreren Erben?

Jeder Erbe kann den Antrag allein stellen (§ 352a FamFG). Er muss dann angeben, dass die anderen das Erbe angenommen haben. Die eidesstattliche Versicherung geben alle ab, außer das Gericht lässt einen oder mehrere genügen.

Im gemeinschaftlichen Erbschein stehen alle Erben, mit ihm können Sie handeln. Ein Teilerbschein nennt nur Ihren Anteil, damit bekommen Sie nur Auskünfte. Erben Sie allein, heißt das Papier Alleinerbschein. Geht es um ein Haus in der Familie, lesen Sie weiter unter Haus geerbt.

Warum dauert der Erbschein so lange?

Wer seit Wochen auf das Gericht wartet, will eine Zahl hören. Eine feste gibt es nicht. In einer Umfrage im Anwaltverein gaben rund 40 Prozent der Teilnehmenden an, unstreitige Verfahren dauerten bei ihnen im Schnitt sechs Monate oder länger.

An der Umfrage vom Februar 2025 nahmen 539 Personen teil, die meisten Anwälte und Notare. Von den Rechtspflegern, die Erbscheine bearbeiten, einer kleinen Gruppe, nannten 84 Prozent weniger als sechs Monate. Das sind Einschätzungen, keine amtliche Statistik (Auswertung).

Ist ein Testament im Spiel, kommt die Eröffnung davor. Auch sie dauert selbst bei hinterlegten Testamenten nach Einschätzung von fast der Hälfte der Teilnehmenden zwei Monate oder mehr.

Als Gründe nennt der Anwaltverein fehlendes Personal und Angaben, die das Gericht erst ermitteln muss. Auch die Länder sehen das Problem und sprechen von Verzögerungen, die etwa Bank- und Grundbuchangelegenheiten aufhalten (Beschluss der Justizministerkonferenz).

Gibt es ein Muster für den Erbscheinsantrag?

Sie müssen keinen Antrag vorschreiben. Bei Gericht oder Notar wird er mit Ihnen aufgenommen, weil die Versicherung dazugehört. Auch für das, was die meisten Gerichte vorher sehen wollen, brauchen Sie kein Muster. Die Schritte stehen bei den Justiz-Services.

Was kostet ein Erbschein?

Was der Erbschein kostet, je nach Wert nach Abzug der Schulden

Nachlass 50.000 €

Gericht330 €
Notar390 bis 488 €

Nachlass 100.000 €

Gericht546 €
Notar626 bis 789 €

Nachlass 300.000 €

Gericht1.270 €
Notar1.419 bis 1.716 €

Bezahlt wird nach dem Wert des Nachlasses, zwei Gebühren, beim Gericht 546 Euro bei 100.000 Euro. Beim Notar kommen Auslagen, Urkundenarchiv und Umsatzsteuer dazu. Bei einem Testament kommt auf beiden Wegen die Eröffnung dazu.

Betrag für Ihren Nachlass berechnen

Was passiert, wenn niemand einen Erbschein beantragt?

Zunächst nichts. Es gibt keine Strafe und keine Frist. Sie merken es erst, wenn jemand einen Nachweis will. Beim Haus soll das Grundbuchamt die Erben verpflichten, die Berichtigung zu beantragen, wenn es davon erfährt (§ 82 GBO). Wie das läuft, steht unter Haus geerbt.

Wenn etwas nicht stimmt

Steht etwas Falsches im Erbschein, zieht das Gericht ihn ein (§ 2361 BGB). Lehnt es den Antrag ab, können Sie Beschwerde einlegen, in der Regel binnen eines Monats ab der schriftlichen Bekanntgabe (§ 63 FamFG). Ist der Erbschein schon erteilt, geht das nur noch mit dem Ziel, ihn einzuziehen (§ 352e FamFG).

Wer hilft weiter?

Das Nachlassgericht erklärt Verfahren und Unterlagen, rechtlich beraten darf es nicht. Das dürfen Notare, Anwältinnen und Anwälte für Erbrecht. Dorthin gehören Fragen wie „Muss meine Bank das akzeptieren?“ und „Reicht mein Testament?“.

Nachlassgericht findenNotar in der Nähe finden

Wie sicher ist das?

Stand und Quellen

Stand: 6. November 2026. Gesetze und amtliche Seiten gelesen am 06.11.2026. Nächste Prüfung: Januar 2027.

Verantwortlich: Nils Kummer, Klickhütte UG. Die Texte beruhen auf den unten verlinkten Gesetzen und amtlichen Seiten (so arbeiten wir). Fehler gefunden? Schreiben Sie an kontakt@klickhuette.de.

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