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Erbe-Ratgeber

Erbteil verkaufen: So kommen Sie allein raus

Ihren Anteil am Erbe dürfen Sie beim Notar verkaufen, auch wenn die anderen dagegen sind. Verkaufen Sie an Außenstehende, können die anderen binnen zwei Monaten einsteigen. Vorher können Sie hier nachrechnen, ob und wie weit ein Angebot von Ihrem rechnerischen Anteil abweicht.

Beleg: §§ 2033, 2034 BGB
Das heißt: Jeder Erbe kann seinen Anteil am Erbe beim Notar verkaufen, nicht aber einen Anteil am Haus. Bei einem Verkauf an Außenstehende können die anderen binnen zwei Monaten zu denselben Bedingungen einsteigen.
„Jeder Miterbe kann über seinen Anteil an dem Nachlass verfügen. Der Vertrag, durch den ein Miterbe über seinen Anteil verfügt, bedarf der notariellen Beurkundung. (2) Über seinen Anteil an den einzelnen Nachlassgegenständen kann ein Miterbe nicht verfügen.“
§ 2033 BGB · Gesetz öffnen
„Verkauft ein Miterbe seinen Anteil an einen Dritten, so sind die übrigen Miterben zum Vorkauf berechtigt. (2) Die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts beträgt zwei Monate.“
§ 2034 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BGB · Gesetz öffnen
„Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts kommt der Kauf zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten unter den Bestimmungen zustande, welche der Verpflichtete mit dem Dritten vereinbart hat.“
§ 464 Abs. 2 BGB · Gesetz öffnen
Weitere Quellen: § 2371 BGB. Stand 06.11.2026

Anteil und Angebot nachrechnen

Wir kaufen und vermitteln keine Erbteile.

Nils Kummer

Nils Kummer, Volkswirt · Klickhütte UG Stand 6. November 2026 · mit KI erstellt · 50 Quellen, Rechtsaussagen mit Beleg

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall

Was trifft auf Sie zu?

Wählen Sie Ihre Lage, der Text dazu öffnet sich hier.

Ich will raus und habe noch keinen Käufer

Ob es allein geht und wer kaufen kann

Sie wollen nach langem Streit mit Bruder oder Schwester nur noch raus. Fragen müssen Sie die anderen dafür nicht. Der Vertrag muss aber zum Notar.

Beleg: §§ 2033, 2371 BGB (unten)

Kaufen können die anderen Erben oder Außenstehende, etwa Anbieter, die Erbteile kaufen. Namen nennen wir keine, denn wir kaufen und vermitteln nichts.

Anbieter und Makler nennen dafür einen Abschlag vom Preis. Eine unabhängige Zahl dazu gibt es hier nicht.

Beleg: Anbieter
Das heißt: Das ist die Aussage eines Anbieters, keine Rechtsquelle.
„Preisabschlag ist die Regel“
immoverkauf24: Erbteil verkaufen (Anbieter, keine Rechtsquelle) · Quelle öffnen
Stand 06.11.2026

Nächster Schritt: Rechnen Sie Ihren Anteil aus. Haben Sie noch keinen Käufer, können Sie die anderen Erben schriftlich fragen oder nach Anbietern suchen. Zum Rechner

Ich habe ein Angebot

Wie Sie es nachrechnen und was davor geklärt sein sollte

Ein Angebot liegt vor, vielleicht mit einer Frist, und Sie wissen nicht, was es wert ist. Ob es gut ist, kann diese Seite nicht sagen. Sie kann Ihnen zeigen, ob und wie weit es von Ihrem rechnerischen Anteil abweicht. Angebot nachrechnen

Verkauft ist erst etwas, wenn der Vertrag beim Notar beurkundet ist. Eine Zusage am Telefon oder per Mail bindet Sie nicht.

Beleg: §§ 2033, 2371 BGB
Das heißt: Ohne Beurkundung ist der Vertrag nichtig. Die Regeln zur Erbschaft gelten auch für den Erbteil.
„Jeder Miterbe kann über seinen Anteil an dem Nachlass verfügen. Der Vertrag, durch den ein Miterbe über seinen Anteil verfügt, bedarf der notariellen Beurkundung. (2) Über seinen Anteil an den einzelnen Nachlassgegenständen kann ein Miterbe nicht verfügen.“
§ 2033 BGB · Gesetz öffnen
„Ein Vertrag, durch den der Erbe die ihm angefallene Erbschaft verkauft, bedarf der notariellen Beurkundung.“
§ 2371 BGB · Gesetz öffnen
„Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig.“
§ 125 Satz 1 BGB · Gesetz öffnen
Weitere Quellen: § 1922 BGB. Stand 06.11.2026

Das Nachrechnen bleibt bei Ihnen: Der Preis darf unter dem Wert liegen, und vor einer falschen Bewertung kann Sie auch der Notar kaum schützen.

Beleg: Notarkammer
Das heißt: Ein niedriger Preis allein macht den Vertrag in der Regel nicht unwirksam. Anders in Ausnahmefällen, etwa bei Wucher.
„Bei entgeltlicher Übertragung, also Verkauf, muss die Kaufsumme nicht dem tatsächlichen Wert des Erbes zu entsprechen.“
Westfälische Notarkammer, Ratgeber Notar: Erbteilverkauf · Quelle öffnen
„Vor einer falschen Bewertung des Erbteils und damit der Bemessung der Gegenleistung kann der Notar die Vertragsparteien schon bei einer Erbteilsübertragung schwerlich schützen“
BGH, Urteil vom 21. Januar 1998, IV ZR 346/96 (Abdruck), Gründe II.2 c · Quelle öffnen
„in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen“
§ 138 Abs. 2 BGB · Gesetz öffnen
Stand 06.11.2026

Sie können um den Entwurf vorab bitten und ihn in Ruhe lesen oder lesen lassen. Kauft ein Unternehmer, soll der Notar sogar darauf hinwirken, dass Sie dafür ausreichend Gelegenheit haben.

Beleg: § 17 BeurkG
Das heißt: Das gilt, wenn ein Unternehmer von einer Privatperson kauft.
Die Zwei-Wochen-Frist für den Entwurf nennt das Gesetz nur für Verträge nach § 311b BGB. Ob sie hier gilt, lässt diese Seite offen.
„der Verbraucher ausreichend Gelegenheit erhält, sich vorab mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinanderzusetzen“
§ 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG · Gesetz öffnen
Stand 06.11.2026

Nächster Schritt: Gehen Sie die sechs Fragen an den Entwurf durch, bevor Sie einen Termin annehmen.

Ein anderer Erbe verkauft seinen Teil

Bis wann Sie einsteigen können

Plötzlich soll ein Fremder mit am Tisch sitzen. Verhindern können Sie den Verkauf nicht. Aber Sie haben ein Vorkaufsrecht: zwei Monate, um selbst zu kaufen, gerechnet ab der Mitteilung des Vertrags.

Beleg: §§ 469, 2035 BGB (unten)

Gemeint ist der Tag, an dem Ihnen der Inhalt des Kaufvertrags mitgeteilt wurde, mit Preis und Bedingungen.

Tragen Sie den Tag ein, dann zählt der Rechner die Frist.

Der Rechner zählt von dem Tag, den Sie eingegeben haben. Ob Ihre Frist an diesem Tag begonnen hat, prüft er nicht. Sind Sie unsicher, rechnen Sie mit dem frühesten möglichen Tag. Ihre Erklärung muss bis dahin angekommen sein, nicht nur abgeschickt.

Die Mitteilung muss kein Brief sein, sie kann auch mündlich kommen. Sie muss aber Preis und Bedingungen nennen.

Beleg: Kommentar
Das heißt: Wird der Preis nicht genannt, liegt keine Mitteilung vor.
Ein Kommentar, keine Rechtsquelle.
„Die Mitteilung bedarf keiner Form, daher kann sie auch mündlich oder durch einen Beauftragten erfolgen.“
Rißmann, Erbengemeinschaft: Ausübung des Vorkaufsrechts (Haufe), Rz. 29 · Quelle öffnen
Stand 06.11.2026

So steigen Sie ein

  1. Schicken Sie die Erklärung an den Verkäufer und an den Käufer. Bis zur Übertragung des Anteils muss sie den Verkäufer erreichen, danach den Käufer, und von außen sehen Sie oft nicht, was schon geschehen ist. Eine notarielle Form braucht sie nicht. Schreiben Sie so, dass Sie den Zugang bei beiden belegen können.
    Beleg: §§ 464, 2035 BGB
    Das heißt: Für die Erklärung gilt nicht die Form des Kaufvertrags. Sie wirkt, wenn sie zugeht. Nach der Übertragung des Anteils richtet sich das Recht nur noch gegen den Käufer.
    § 472 BGB gilt allgemein für das Vorkaufsrecht, die Anwendung auf Miterben ist Auslegung. Ein Fachbeitrag sieht das enger, der Bundesgerichtshof hat in einem Fall die übrigen das Recht ausüben lassen. Dass Sie an beide schreiben können, ist unser Schluss aus § 2035 BGB.
    „Die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Verpflichteten. Die Erklärung bedarf nicht der für den Kaufvertrag bestimmten Form.“
    § 464 Abs. 1 BGB · Gesetz öffnen
    „Dem Verkäufer gegenüber erlischt das Vorkaufsrecht mit der Übertragung des Anteils.“
    § 2035 Abs. 1 Satz 2 BGB · Gesetz öffnen
    „in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht“
    § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB · Gesetz öffnen
    Weitere Quellen: § 472 BGB. Stand 06.11.2026
  2. Gibt es mehrere andere Erben, können Sie nur gemeinsam das Ganze kaufen. Steigt einer aus, können die übrigen das Ganze übernehmen.
  3. Ihre Erklärung verpflichtet Sie, seinen Preis zu zahlen. Einen Zahlungsaufschub aus seinem Vertrag bekommen Sie nur gegen Sicherheit. Sehen Sie sich darum vorher den Vertrag an und klären Sie das Geld.
    Beleg: § 464 BGB
    Das heißt: Einen Aufschub der Zahlung bekommen Sie nur gegen Sicherheit. Für die Übertragung des Anteils auf Sie gilt wieder die Notar-Pflicht.
    „Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts kommt der Kauf zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten unter den Bestimmungen zustande, welche der Verpflichtete mit dem Dritten vereinbart hat.“
    § 464 Abs. 2 BGB · Gesetz öffnen
    „so kann der Vorkaufsberechtigte die Stundung nur in Anspruch nehmen, wenn er für den gestundeten Betrag Sicherheit leistet.“
    § 468 Abs. 1 BGB · Gesetz öffnen
    „Zug um Zug gegen die Erstattung des eventuell schon gezahlten Kaufpreises“
    Der Erbteilskauf in der notariellen Praxis, Teil 3 (Fachbeitrag) · Quelle öffnen
    Weitere Quellen: § 2033 BGB. Stand 06.11.2026
  4. Für die Übertragung des Anteils geht es zum Notar. Ist der Anteil schon beim Käufer, überträgt er ihn Ihnen gegen Erstattung dessen, was er gezahlt hat.

Üben Sie das Recht nicht aus, gehört der Käufer mit der Übertragung des Anteils zur Gemeinschaft, falls das nicht schon geschehen ist. Sie bleiben Erbe wie bisher.

Beleg: Notarkammer (unten)

Ein allgemeines Muster für eine typische Lage, nicht für Ihren Fall geschrieben. Ob es zu Ihnen passt, können Sie selbst entscheiden oder klären lassen.

Muster: Erklärung zum Vorkaufsrecht

An: [Name Verkäufer], [Anschrift] und [Name Käufer], [Anschrift]

Ich, [Ihr Name], Miterbe am Nachlass von [Name des Verstorbenen], übe mein Vorkaufsrecht nach § 2034 BGB aus.

Es betrifft den Kaufvertrag vom [Datum] zwischen [Verkäufer] und [Käufer] über den Erbteil von [Verkäufer]. Ich trete zu den Bedingungen dieses Vertrags ein.

[Ort, Datum, Unterschrift]

Nächster Schritt: Tragen Sie den Tag ein. Wenn Sie einsteigen wollen, muss Ihre Erklärung rechtzeitig ankommen. Was das für Sie heißt, kann eine Anwältin oder ein Anwalt klären. Was das erste Gespräch kostet

Geht es auch ohne Verkauf?

Welche Wege es sonst gibt

Wenn alle mitmachen, können Sie gegen eine Abfindung ausscheiden (Abschichtung). Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs geht das ohne Notar, wenn die Abfindung nicht gerade ein Grundstück ist oder etwas anderes, das nur in einer bestimmten Form übertragen werden kann.

Beleg: Urteil des BGH
Das heißt: Ein Miterbe kann ohne Notar gegen Abfindung aus der Gemeinschaft ausscheiden, wenn alle mitmachen. Besteht die Abfindung aus etwas, das nur in einer bestimmten Form übertragen werden kann, etwa einem Grundstück, gilt diese Form.
Gelesen im Abdruck einer Kanzlei, der die Gründe in Auszügen wiedergibt. Was das für das Grundbuch heißt, haben wir nicht gelesen.
„Miterben können gegen Abfindung einverständlich aus der Erbengemeinschaft ausscheiden (Abschichtung).“
BGH, Urteil vom 21. Januar 1998, IV ZR 346/96 (Abdruck), Gründe II.1 · Quelle öffnen
„Ein Miterbe kann auch aus einer Erbengemeinschaft, zu der ein Grundstück gehört, formfrei im Wege der Abschichtung ausscheiden.“
BGH, Urteil vom 21. Januar 1998, IV ZR 346/96 (Abdruck), Leitsatz · Quelle öffnen
„ist die für dieses Rechtsgeschäft geltende Form zu beachten“
BGH, Urteil vom 21. Januar 1998, IV ZR 346/96 (Abdruck), Leitsatz · Quelle öffnen
Stand 06.11.2026

Verkaufen Sie an einen Miterben, entsteht nach der Rechtsprechung kein Vorkaufsrecht der anderen. Zum Notar muss auch dieser Vertrag.

Beleg: § 2034 BGB, DNotI
Das heißt: Dritter ist grundsätzlich jeder, der nicht Miterbe desselben Erbfalls ist.
Das Gesetz sagt das nicht wörtlich, es folgt aus der Rechtsprechung, die wir hier über das Deutsche Notarinstitut lesen.
„Verkauft ein Miterbe seinen Anteil an einen Dritten, so sind die übrigen Miterben zum Vorkauf berechtigt.“
§ 2034 Abs. 1 BGB · Gesetz öffnen
„Dritter in diesem Sinne ist grundsätzlich jeder, der nicht Miterbe desselben Erbfalls ist“
Deutsches Notarinstitut, Report 16/2020 · Quelle öffnen
Stand 06.11.2026

Geht es um ein Haus und alle sind einverstanden, zeigt die Seite Haus geerbt die Wege im Vergleich. Bewegt sich nichts, bleibt Ihnen außer dem Verkauf etwa die Teilungsversteigerung, die Sie allein beantragen können.

Nächster Schritt: Sprechen die anderen noch mit Ihnen, ist auch das ein Weg. Wer was allein darf: Erbengemeinschaft.

Keine Zeile passt? Der Ablauf Schritt für Schritt. Diese Auswahl kennt nur typische Lagen. Weicht Ihre ab, kann etwas anderes gelten.

Wie viel ist Ihr Erbteil rechnerisch wert?

Tragen Sie ein, was Sie wissen. Das Ergebnis steht sofort da, und niemand außer Ihnen sieht die Zahlen.

Ihre Schätzung reicht. Die Rechnung ist nur so gut wie diese Zahl.

Tragen Sie Erbe und Erbteil ein, dann steht Ihr rechnerischer Anteil da.

Das ist eine Rechnung mit Ihren Zahlen, kein Marktwert und kein Urteil über ein Angebot. Notarkosten gerechnet nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz, ohne Auslagen im Einzelfall. Den verbindlichen Betrag setzt das Notariat fest.

Beispiel mit gedachten Zahlen
Haus300.000 Euro
Schulden ab60.000 Euro
Bleibt240.000 Euro
Anteil je Erbe, bei 3 Erben zu gleichen Teilen80.000 Euro

Ist das Haus 10 Prozent mehr wert, also 330.000 Euro, steigt der Anteil von 80.000 Euro auf 90.000 Euro. Darum wird oft um den Wert gestritten.

Wie läuft der Verkauf eines Erbteils ab?

Sie verkaufen Ihren Anteil am ganzen Erbe, einen Anteil nur am Haus gibt es dafür nicht. Der Vertrag muss beim Notar beurkundet werden. Das gilt für den Verkauf und für die Übertragung des Anteils.

Beleg: §§ 2033, 2371 BGB
Das heißt: Ohne Beurkundung ist der Vertrag nichtig. Die Regeln zur Erbschaft gelten auch für den Erbteil.
„Jeder Miterbe kann über seinen Anteil an dem Nachlass verfügen. Der Vertrag, durch den ein Miterbe über seinen Anteil verfügt, bedarf der notariellen Beurkundung. (2) Über seinen Anteil an den einzelnen Nachlassgegenständen kann ein Miterbe nicht verfügen.“
§ 2033 BGB · Gesetz öffnen
„Ein Vertrag, durch den der Erbe die ihm angefallene Erbschaft verkauft, bedarf der notariellen Beurkundung.“
§ 2371 BGB · Gesetz öffnen
„Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig.“
§ 125 Satz 1 BGB · Gesetz öffnen
Weitere Quellen: § 1922 BGB. Stand 06.11.2026

Der Käufer rückt in die Gemeinschaft ein und übernimmt Ihre Rechte und Pflichten aus dem Erbteil, Erbe wird er dadurch nicht. Das Haus bleibt, wo es ist, und die Gemeinschaft besteht weiter, nur ohne Sie.

Beleg: Notarkammer
Das heißt: Der Erbschein muss darum nicht geändert werden.
„Obwohl der Käufer sämtliche Rechte und Pflichten des Erbes übernimmt, wird er nicht selbst zum Erben. Eine Änderung des Erbscheins ist nicht notwendig.“
Westfälische Notarkammer, Ratgeber Notar: Erbteilverkauf · Quelle öffnen
Stand 06.11.2026

Bin ich die Schulden los, wenn ich verkaufe?

Nicht von selbst. Wenn noch Schulden aus dem Erbe offen sind, können sich die Gläubiger auch nach dem Verkauf an Sie halten. Zwischen Ihnen und dem Käufer gilt aber: Sagt der Vertrag nichts anderes, muss er sie grundsätzlich erfüllen, ausgenommen das, wofür Sie selbst einstehen. Klären Sie das am besten vor dem Notartermin.

Beleg: §§ 2382, 2378 BGB
Das heißt: Verkauft wird der Anteil am Erbe, nicht am einzelnen Haus (§ 2033 BGB). Die Gläubiger können sich an Käufer und Verkäufer halten. Zwischen Ihnen und dem Käufer muss nach dem Gesetz grundsätzlich der Käufer die Schulden begleichen.
Dass der Vertrag etwas anderes regeln darf, steht nicht im Gesetz, sondern in der notariellen Fachliteratur. Gegenüber den Gläubigern lässt sich die Haftung des Käufers nicht ausschließen (§ 2382 Abs. 2 BGB).
„Der Käufer haftet von dem Abschluss des Kaufs an den Nachlassgläubigern, unbeschadet der Fortdauer der Haftung des Verkäufers.“
§ 2382 Abs. 1 Satz 1 BGB · Gesetz öffnen
„Der Käufer ist dem Verkäufer gegenüber verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Verkäufer nach § 2376 dafür haftet, dass sie nicht bestehen.“
§ 2378 Abs. 1 BGB · Gesetz öffnen
„eine Vereinbarung über die Haftung im Innenverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer ist ohne Weiteres möglich.“
Deutscher Notarverlag: Der Erbteilskauf in der notariellen Praxis, Teil 2 · Quelle öffnen
Weitere Quellen: § 1922 BGB · § 2033 BGB. Stand 06.11.2026

Nächster Schritt: Fragen Sie vor dem Termin, welche Schulden das Erbe hat. Steht dazu nichts im Entwurf, sprechen Sie den Notar darauf an.

Was gehört in den Vertrag? Sechs Fragen an den Entwurf

Diese Fragen brauchen Sie, sobald ein Entwurf vorliegt. Das Gesetz gibt für die meisten eine Regel, solange der Vertrag nichts anderes sagt. Sie sind für jeden gleich und ersetzen keine Prüfung Ihres Vertrags.

  1. Wer zahlt die Schulden des Erbes? Im Verhältnis zu Ihnen grundsätzlich der Käufer. Den Gläubigern haften Sie trotzdem weiter. Mehr dazu
    Beleg: §§ 2382, 2378 BGB
    Das heißt: Verkauft wird der Anteil am Erbe, nicht am einzelnen Haus (§ 2033 BGB). Die Gläubiger können sich an Käufer und Verkäufer halten. Zwischen Ihnen und dem Käufer muss nach dem Gesetz grundsätzlich der Käufer die Schulden begleichen.
    Dass der Vertrag etwas anderes regeln darf, steht nicht im Gesetz, sondern in der notariellen Fachliteratur. Gegenüber den Gläubigern lässt sich die Haftung des Käufers nicht ausschließen (§ 2382 Abs. 2 BGB).
    „Der Käufer haftet von dem Abschluss des Kaufs an den Nachlassgläubigern, unbeschadet der Fortdauer der Haftung des Verkäufers.“
    § 2382 Abs. 1 Satz 1 BGB · Gesetz öffnen
    „Der Käufer ist dem Verkäufer gegenüber verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Verkäufer nach § 2376 dafür haftet, dass sie nicht bestehen.“
    § 2378 Abs. 1 BGB · Gesetz öffnen
    „eine Vereinbarung über die Haftung im Innenverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer ist ohne Weiteres möglich.“
    Deutscher Notarverlag: Der Erbteilskauf in der notariellen Praxis, Teil 2 · Quelle öffnen
    Weitere Quellen: § 1922 BGB · § 2033 BGB. Stand 06.11.2026
  2. Wofür stehen Sie ein? Dafür, dass Ihnen der Erbteil zusteht und nicht beschränkt ist, etwa durch einen Testamentsvollstrecker oder Pflichtteile. Für Mängel am Haus nur, wenn Sie einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie gegeben haben.
    Beleg: § 2376 BGB
    Das heißt: Das ist die Regel des Gesetzes, wenn der Vertrag nichts anderes sagt.
    „Die Haftung des Verkäufers für Rechtsmängel beschränkt sich darauf, dass ihm das Erbrecht zusteht, dass es nicht durch das Recht eines Nacherben oder durch die Ernennung eines Testamentsvollstreckers beschränkt ist, dass nicht Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und dass nicht unbeschränkte Haftung gegenüber den Nachlassgläubigern oder einzelnen von ihnen eingetreten ist.“
    § 2376 Abs. 1 BGB · Gesetz öffnen
    „Für Sachmängel eines zur Erbschaft gehörenden Gegenstands haftet der Verkäufer nicht, es sei denn, dass er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Gegenstands übernommen hat.“
    § 2376 Abs. 2 BGB · Gesetz öffnen
    „Auf den Anteil eines Miterben (Erbteil) finden die sich auf die Erbschaft beziehenden Vorschriften Anwendung.“
    § 1922 Abs. 2 BGB · Gesetz öffnen
    Stand 06.11.2026
  3. Was haben Sie schon aus dem Erbe? Was aus dem Erbe noch da ist, geht an den Käufer, auch Geld, das Sie als Ersatz für ein Erbstück bekommen haben, etwa von einer Versicherung. Laufende Einnahmen wie Miete aus der Zeit vor dem Verkauf bleiben bei Ihnen. Haben Sie etwas verbraucht oder verschenkt, ersetzen Sie den Wert, außer der Käufer wusste das beim Kauf.
    Beleg: §§ 2374, 2375 BGB
    Das heißt: Laufende Einnahmen wie Miete aus der Zeit vor dem Verkauf bleiben bei Ihnen. Wusste der Käufer vom Verbrauch, ersetzen Sie nichts.
    „Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die zur Zeit des Verkaufs vorhandenen Erbschaftsgegenstände mit Einschluss dessen herauszugeben, was er vor dem Verkauf auf Grund eines zur Erbschaft gehörenden Rechts“
    § 2374 BGB · Gesetz öffnen
    „Hat der Verkäufer vor dem Verkauf einen Erbschaftsgegenstand verbraucht, unentgeltlich veräußert oder unentgeltlich belastet, so ist er verpflichtet, dem Käufer den Wert des verbrauchten oder veräußerten Gegenstands, im Falle der Belastung die Wertminderung zu ersetzen.“
    § 2375 Abs. 1 Satz 1 BGB · Gesetz öffnen
    „Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Käufer den Verbrauch oder die unentgeltliche Verfügung bei dem Abschluss des Kaufs kennt.“
    § 2375 Abs. 1 Satz 2 BGB · Gesetz öffnen
    Weitere Quellen: § 2379 BGB · § 1922 BGB. Stand 06.11.2026
  4. Ab wann gehören ihm Einnahmen und Lasten? Ab dem Kauf. Laufende Lasten bis dahin tragen Sie selbst. Ob er Ihnen andere Ausgaben von davor ersetzt, hängt auch davon ab, ob das Erbe schon teilweise verteilt ist. Darum gehört es in den Vertrag.
    Beleg: §§ 2379 bis 2381 BGB
    Das heißt: Das ist die Regel des Gesetzes, wenn der Vertrag nichts anderes sagt.
    Vor der Teilung des Erbes richten sich Ersatzansprüche laut einem Fachbeitrag nach § 2038 BGB, § 2381 BGB gilt danach erst, wenn schon verteilt wurde.
    „Von diesem Zeitpunkt an gebühren ihm die Nutzungen und trägt er die Lasten.“
    § 2380 Satz 2 BGB · Gesetz öffnen
    „Dem Verkäufer verbleiben die auf die Zeit vor dem Verkauf fallenden Nutzungen. Er trägt für diese Zeit die Lasten, mit Einschluss der Zinsen der Nachlassverbindlichkeiten.“
    § 2379 Satz 1 und 2 BGB · Gesetz öffnen
    „Der Käufer hat dem Verkäufer die notwendigen Verwendungen zu ersetzen, die der Verkäufer vor dem Verkauf auf die Erbschaft gemacht hat.“
    § 2381 Abs. 1 BGB · Gesetz öffnen
  5. Wann fließt das Geld? Steht nichts im Vertrag, kann der Preis sofort verlangt werden. Darum gehört der Tag in den Vertrag, auch weil das Vorkaufsrecht der anderen noch laufen kann.
    Beleg: § 271 BGB
    Das heißt: Das gilt, wenn der Vertrag keine Zeit nennt.
    „Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen“
    § 271 Abs. 1 BGB · Gesetz öffnen
    Stand 06.11.2026
  6. Wer meldet was? Die Miterben müssen den Inhalt erfahren, die Übertragung ebenso, und das Nachlassgericht muss von Verkauf und Käufer hören.
    Beleg: §§ 2384, 469, 2035 BGB
    Das heißt: Den Inhalt des Vertrags und die Anzeige ans Nachlassgericht kann auch der Käufer übernehmen. Für die Meldung der Übertragung nennt das Gesetz nur den Verkäufer.
    „Der Verkäufer ist den Nachlassgläubigern gegenüber verpflichtet, den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzuzeigen. Die Anzeige des Verkäufers wird durch die Anzeige des Käufers ersetzt.“
    § 2384 Abs. 1 BGB · Gesetz öffnen
    „Der Verpflichtete hat dem Vorkaufsberechtigten den Inhalt des mit dem Dritten geschlossenen Vertrags unverzüglich mitzuteilen. Die Mitteilung des Verpflichteten wird durch die Mitteilung des Dritten ersetzt.“
    § 469 Abs. 1 BGB · Gesetz öffnen
    „Der Verkäufer hat die Miterben von der Übertragung unverzüglich zu benachrichtigen.“
    § 2035 Abs. 2 BGB · Gesetz öffnen
    Weitere Quellen: § 1922 BGB. Stand 06.11.2026

Nicht mitverkauft sind im Zweifel Familienpapiere und Familienbilder und ein Vorausvermächtnis, also etwas, das Ihnen das Testament schon vorab zugewendet hat.

Beleg: § 2373 BGB
Das heißt: Soll etwas davon doch mitgehen, muss es in den Vertrag.
„ein dem Verkäufer zugewendetes Vorausvermächtnis ist im Zweifel nicht als mitverkauft anzusehen. Das Gleiche gilt von Familienpapieren und Familienbildern.“
§ 2373 BGB · Gesetz öffnen
Weitere Quellen: § 1922 BGB. Stand 06.11.2026

Was kostet der Notar?

Der Notar rechnet die doppelte Gebühr aus der Tabelle. Maßgebend ist der höhere Betrag: der Preis oder der Wert Ihres Anteils ohne Abzug der Schulden. Bei 100.000 Euro sind es mit Auslagen, Steuer und Urkundenarchiv 678,04 Euro. Für Ihren Fall rechnet das der Rechner.

Beleg: Nr. 21100, §§ 38, 97 GNotKG
Das heißt: Maßgebend ist der höhere Betrag: der Preis oder der Wert Ihres Anteils. Schulden des Erbes werden dabei nicht abgezogen.
Dass das beim Erbteil so gilt, steht in einem notariellen Fachbeitrag. Ob übernommene Schulden den Wert weiter erhöhen, lässt diese Seite offen.
„Beurkundungsverfahren .......... 2,0 – mindestens 120,00 €“
Kostenverzeichnis, Anlage 1 zum GNotKG, Nr. 21100 · Gesetz öffnen
„Bei Verträgen, die den Austausch von Leistungen zum Gegenstand haben, ist nur der Wert der Leistungen des einen Teils maßgebend; wenn der Wert der Leistungen verschieden ist, ist der höhere maßgebend.“
§ 97 Abs. 3 Gerichts- und Notarkostengesetz · Gesetz öffnen
„Dies gilt auch für Verbindlichkeiten eines Nachlasses“
§ 38 Satz 2 Gerichts- und Notarkostengesetz · Gesetz öffnen
Beurkundung mit Auslagen und Steuer, wenn der Preis der höhere Betrag ist
Preis 50.000 Euro421 Euro
Preis 100.000 Euro678,04 Euro
Preis 200.000 Euro1.063,60 Euro

Dazu kommen oft weitere Gebühren, etwa wenn der Notar den Verkauf dem Nachlassgericht anzeigt, und die Änderung im Grundbuch. Ihre Höhe hängt am Vertrag.

Wer das am Ende zahlt, steht im Vertrag. Gegenüber dem Notar schuldet es jeder, dessen Erklärung beurkundet wurde, also auch Sie.

Beleg: § 30 GNotKG
Das heißt: Das gilt auch, wenn der Vertrag die Kosten dem Käufer zuweist.
„Die Kosten des Beurkundungsverfahrens und die im Zusammenhang mit dem Beurkundungsverfahren anfallenden Kosten des Vollzugs und der Betreuungstätigkeiten schuldet ferner jeder, dessen Erklärung beurkundet worden ist.“
§ 30 Abs. 1 Gerichts- und Notarkostengesetz · Gesetz öffnen
Stand 06.11.2026

Das Vorkaufsrecht der anderen

Wenn Sie an Außenstehende verkaufen, können die anderen zu Ihren Bedingungen einsteigen. Am Preis ändert das nichts, es zahlt nur ein anderer. Was dann aus dem Vertrag mit dem Fremden wird, gehört in den Entwurf. Verbieten können sie Ihnen den Verkauf nicht.

Beleg: §§ 2033, 2034 BGB
Das heißt: Jeder Erbe kann seinen Anteil am Erbe beim Notar verkaufen, nicht aber einen Anteil am Haus. Bei einem Verkauf an Außenstehende können die anderen binnen zwei Monaten zu denselben Bedingungen einsteigen.
„Jeder Miterbe kann über seinen Anteil an dem Nachlass verfügen. Der Vertrag, durch den ein Miterbe über seinen Anteil verfügt, bedarf der notariellen Beurkundung. (2) Über seinen Anteil an den einzelnen Nachlassgegenständen kann ein Miterbe nicht verfügen.“
§ 2033 BGB · Gesetz öffnen
„Verkauft ein Miterbe seinen Anteil an einen Dritten, so sind die übrigen Miterben zum Vorkauf berechtigt. (2) Die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts beträgt zwei Monate.“
§ 2034 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BGB · Gesetz öffnen
„Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts kommt der Kauf zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten unter den Bestimmungen zustande, welche der Verpflichtete mit dem Dritten vereinbart hat.“
§ 464 Abs. 2 BGB · Gesetz öffnen
Weitere Quellen: § 2371 BGB. Stand 06.11.2026

Wenn der Anteil schon auf den Käufer übertragen ist, richtet sich das Vorkaufsrecht gegen ihn. Die Übertragung müssen Sie zusätzlich melden.

Beleg: §§ 469, 2035 BGB (oben)

Verkaufen Sie selbst: Ein Nein am Telefon ersetzt nicht die Mitteilung des Vertrags. Ob ein Miterbe vorab wirksam verzichten kann, lässt diese Seite offen.

Steuern

Ein Verkauf kann eigene Steuerfolgen haben, besonders wenn ein Haus zum Erbe gehört. Das kann eine Steuerberatung vor dem Notartermin klären.

Wer hilft weiter?

Den Vertrag beurkundet der Notar, er ist neutral. Wer jemanden nur auf seiner Seite will, geht zur Anwältin oder zum Anwalt für Erbrecht.

Beleg: § 14 BNotO
Das heißt: Der Notar berät beide Seiten neutral und vertritt keine.
„Er hat nicht eine Partei zu vertreten, sondern die Beteiligten unabhängig und unparteiisch zu betreuen.“
§ 14 Abs. 1 Bundesnotarordnung · Gesetz öffnen
Stand 06.11.2026

Für ein erstes Beratungsgespräch beim Anwalt beträgt die Gebühr für Verbraucher höchstens 190 Euro, wenn nichts anderes vereinbart ist. Dazu kommen Umsatzsteuer und gegebenenfalls Auslagen. Fragen Sie vorher nach dem Preis.

Beleg: § 34 RVG
Das heißt: Für Verbraucher ist die Gebühr für das erste Beratungsgespräch ohne Vereinbarung auf 190 Euro begrenzt. Die Umsatzsteuer kommt dazu, Auslagen können dazukommen (Teil 7 des Vergütungsverzeichnisses).
„Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts.“
§ 34 Abs. 1 Satz 2 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz · Gesetz öffnen
„Ist im Fall des Satzes 2 der Auftraggeber Verbraucher, beträgt die Gebühr für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jeweils höchstens 250 Euro; § 14 Absatz 1 gilt entsprechend; für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr jedoch höchstens 190 Euro.“
§ 34 Abs. 1 Satz 3 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz · Gesetz öffnen
„Umsatzsteuer auf die Vergütung“
Vergütungsverzeichnis, Anlage 1 zum RVG, Nr. 7008 · Gesetz öffnen
Stand 06.11.2026

Bei wenig Einkommen und Vermögen kann das Amtsgericht Beratungshilfe bewilligen, Sie zahlen dann in der Regel 15 Euro. In Hamburg und Bremen gibt es stattdessen eine öffentliche Rechtsberatung.

Beleg: Beratungshilfe
Das heißt: Über die Beratungshilfe entscheidet das Amtsgericht, in Bremen und Hamburg gilt die öffentliche Rechtsberatung. Läuft in Ihrem Fall schon ein Verfahren, nennt die Justiz die Prozesskostenhilfe.
„Sie haben ein geringes Einkommen und wenig Ersparnisse oder Vermögen.“
Justiz-Services des Bundesjustizministeriums: Beratungshilfe · Quelle öffnen
„Die Beratung kostet 15 €.“
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„Wenn in Ihrem Fall bereits ein Verfahren läuft, oder Sie eine Klage einreichen wollen, gibt es Prozesskostenhilfe.“
Justiz-Services des Bundesjustizministeriums: Beratungshilfe · Quelle öffnen
Weitere Quellen: § 12 Beratungshilfegesetz · § 1 Beratungshilfegesetz. Stand 06.11.2026

Beim ersten Gespräch helfen Testament oder Erbschein, eine Liste von Vermögen und Schulden, der Entwurf des Vertrags und alles, was schon geschrieben wurde.

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Stand und Quellen

Stand: 6. November 2026. Gesetze und amtliche Seiten gelesen am 06.11.2026. Nächste Prüfung: Januar 2027.

Verantwortlich: Nils Kummer, Klickhütte UG. Die Texte beruhen auf den unten verlinkten Gesetzen und amtlichen Seiten (so arbeiten wir). Fehler gefunden? Schreiben Sie an kontakt@klickhuette.de.

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